Diskussion:Beitragsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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*:: Gemäß der [[GrundO]] wird sich lediglich wie folgt auf die [[BO]] Bezug hergestellt. ''Studentinnen und Studenten entrichten Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Näheres regelt der StuRa durch die Beitragsordnung.'' Im Rahmen der Novellierung entfiel #§ 2 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder | § 2]] Nr. 4 der alten [[Satzung der Studentenschaft | Satzung]]. Die nochmalige Benennung der Existenz der Beitragspflicht erschien unnötig.
*:: Gemäß der [[GrundO]] wird sich lediglich wie folgt auf die [[BO]] Bezug hergestellt. ''Studentinnen und Studenten entrichten Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Näheres regelt der StuRa durch die Beitragsordnung.'' Im Rahmen der Novellierung entfiel #§ 2 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder | § 2]] Nr. 4 der alten [[Satzung der Studentenschaft | Satzung]]. Die nochmalige Benennung der Existenz der Beitragspflicht erschien unnötig.


== redaktionelle Änderungen ==
== Vorschläge für redaktionelle Änderungen ==


Salve [[Benutzer:Denny|Denny]],<br>
Salve [[Benutzer:Denny|Denny]],<br>

Version vom 24. November 2011, 07:21 Uhr

Änderung von § 3 (2)

Die Überweisung und Abrechnung mit der DVB wird doch jetzt durch den StuRa erledigt. (?) Dies sollten dann auch entsprechend hier geändert werden. Desweiteren ist die Abrechnung bezüglich des SPNV Tickets zu klären.

--Denny 04:22, 12. Mai 2010 (CEST)

Zustimmung!
Das kann gegenwärtig nur MartinKamke sagen.
--PaulRiegel 14:06, 12. Mai 2010 (CEST)
PS: Es ist zu geil, dass du die Änderung der BO baust. DANK!
Oh man Martin, schlampig schlampig. Wenn Du das schon der Hoschule entreisen willst dann sollte das hier auch stehen. Laut der aktuellen Ordnung überweißt die Hochschule weiterhin das Geld an die Verkehrsbetriebe. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren auch gut so und sollte nicht geändert werden.

--Denny 19:20, 14. Jul 2010 (CEST)



Verfahren zum Semesterticket beim Urlaubssemester

Gemeinsam mit DennyMeirich bin ich der Meinung, dass das bisherige Verfahren beim Urlaubssemester wieder angewendet werden sollte:

  • prinzipielle Befreiung beim Urlaubssemester mit der Möglichkeit zum Nachkauf
  • Möglichkeit zur Rückerstattung bei bereits erfolgter Rückmeldung

Das erspart, aus unserer Sicht, allen Arbeit.

--PaulRiegel 18:42, 14. Jul 2010 (CEST)

Hinweis des Rektors

Im Rahmen der Genehmigung bat Roland Stenzel um die Beachtung und Einarbeitung folgender Hinweise:

  • § 11 Abs. 4 Satz 2
    Die eigenständige Entwertung impliziert die Genehmigung nach § 9 Abs. 1.
    Vorschlag: Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 ist das Studentensekretariat berechtigt, eine Entwertung des Fahrausweises (Chipkarte) auf Wunsch des Studenten vorzunehmen.
  • § 11 Abs. 2 Satz 3
    Wenn die Studenten selbst verantwortlich sind, dann müssen sie das Nachtragen auf der Chipkarte selbstständig veranlassen. "Sollten" klingt nach, wäre gut, ist aber nicht unbedingt nötig!
  • redaktionelle Änderungen
    • Kommas fehlen in:
      § 8 Abs. 1 am Ende von Nr. 2 und
      § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitpunkt
  • Erledigt --Denny 10:58, 18. Nov 2011 (CET)--~~
    • aktuelles Datum
  • § 13 Abs. 4 und folgende Zeilen
  • Nein dies ist nicht korrekt, da die Ordnung nun mal da beschlossen und genehmigt wurde. Dies würde nur dann nötig sein, wenn die Ordnung bei jeder Änderung komplett neu erlassen wird
--Denny 10:58, 18. Nov 2011 (CET)
  • neue Version ohne Änderungsangaben
Dies erscheint Sinnvoll, da die bisherigen Änderungsangaben ohnehin inhaltsleer waren. Ein Hinweis wie "Zuletzt geändert durch die .. Änderungsordnung vom ..." ist aber sicher Sinnvoll.
--Denny 10:58, 18. Nov 2011 (CET)

wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung

  • Beitragspflicht?
    mögliche Formulierung: Jedes Mitglied der Studentenschaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung der Studentenschaft der HTW Dresden verpflichtet.
    zur Erklärung:
    Gemäß der GrundO wird sich lediglich wie folgt auf die BO Bezug hergestellt. Studentinnen und Studenten entrichten Beiträge zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft. Näheres regelt der StuRa durch die Beitragsordnung. Im Rahmen der Novellierung entfiel #§ 2 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder | § 2]] Nr. 4 der alten Satzung. Die nochmalige Benennung der Existenz der Beitragspflicht erschien unnötig.

Vorschläge für redaktionelle Änderungen

Salve Denny,
liebe Interessierte,

durch die Änderung fielen mir folgender Vorschläge ein:

  1. Ersetze in § 3 Abs. 2 Beiträge durch Anteile der Beiträge gemäß § 4 Abs. 2.
    Meiner Meinung nach handelt sich nicht um spezielle Beiträge, sonder Anteile des (einen) gesamtheitlichen Beitrages.
  2. Ersetze in § 3 Abs. 2 Satz 3 exklusiv des VVO durch ohne VVO.
    Es sollte keine abweichende Formulierung (zu § 4 Abs. 2) verwendet werden.
  3. Ist es zweckmäßig den jeweiligen Anteil des Beitrages zu benennen und dann nochmal explizit darauf zu verweisen.

Kollegiale

-- PaulRiegel 07:07, 24. Nov 2011 (CET)