Diskussion:Beitragsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:29, 25. Jun 2010 (CEST)
--[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 15:29, 25. Jun 2010 (CEST)
== Verfahren zum Semesterticket beim Urlaubssemester ==
Gemeinsam mit [[Benutzer:Denny|DennyMeirich]] bin ich der Meinung, dass das bisherige Verfahren beim Urlaubssemester wieder angewendet werden sollte:
* prinzipielle Befreiung beim Urlaubssemester mit der Möglichkeit zum Nachkauf
* Möglichkeit zur Rückerstattung bei bereits erfolgter Rückmeldung
Das erspart, aus unserer Sicht, allen Arbeit.
--[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 18:42, 14. Jul 2010 (CEST)

Version vom 14. Juli 2010, 17:42 Uhr

Änderung von: § 9 (2) Rückerstattung:

erledigt (eingearbeitet)

(2) 1Die Höhe der Rückerstattung für den Anteil für das Semesterticket gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 ist abhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1. 2Für jeden angefangenen und verstrichenen Monat des jeweiligen Semesters wird ein Sechstel weniger vom Beitrag für das Semesterticket erstattet. 3Im Falle der eigenständigen Entwertung gemäß § 11 Abs. 4 Satz 2 verschiebt sich das Datum der Antragstellung gemäß § 11 Abs. 2 auf das Datum der Entwertung des Fahrausweises.

  • Diese Änderung ist wichtig, da es sonst zu einer Ungleichbehandlung zu den Anträgen auf Befreiung kommt. vgl. mit § 8 Befreiung.

Denny 22:40, 1. Mär 2010 (CET)

Antragstellung ohne geregelte Öffnungszeiten (vorlesungsfreie Zeit)

erledigt

Denny musste, obwohl es leider nicht zum Vorteil der Studentinnen und Studenten ist, die Änderung einbringen, dass die "Schonfrist" entfällt. PaulRiegel 19:57, 1. Sep 2009 (CEST)

Ich würde vorschlagen, dass ersatzweise eine Formulierung zur vorlesungsfreien Zeit (also wenn das Büro nicht regelmäßig besetzt ist) eingefügt wird. Ggf. könnte ich einen Vorschlag unterbreiten. PaulRiegel 19:57, 1. Sep 2009 (CEST)
Diese Änderung ist zwar schon eingepflegt wurde aber noch nicht beschlossen! Dies muss vor Ende Mai erledigt sein damit es für das WS 10/11 Wirkung erlangt! Denny 22:50, 1. Mär 2010 (CET)

Änderung von § 3 (2)

Die Überweisung und Abrechnung mit der DVB wird doch jetzt durch den StuRa erledigt. (?) Dies sollten dann auch entsprechend hier geändert werden. Desweiteren ist die Abrechnung bezüglich des SPNV Tickets zu klären.

--Denny 04:22, 12. Mai 2010 (CEST)

Zustimmung!
Das kann gegenwärtig nur MartinKamke sagen.
--PaulRiegel 14:06, 12. Mai 2010 (CEST)
PS: Es ist zu geil, dass du die Änderung der BO baust. DANK!

Beitrag für das Semesterticket: Ein- oder Mehrzahl

Beitrag für das Semesterticket oder Beitrag für die Semestertickets oder Beiträge für die Semestertickets

--PaulRiegel 14:10, 12. Mai 2010 (CEST)

Änderung von § Geltungsbereich des Semestertickets

Viel Spaß beim Formulieren!

Vorab schon ein großes Dankeschön! :-*

--PaulRiegel 14:14, 12. Mai 2010 (CEST)

Bezeichnung der § im Teil Anteil für das Semesterticket

Warum heißen einige § ' vom Semesterticket' und manche nicht?

Ich schlage vor das einheitlich zu gestalten (zu bezeichnen).

--PaulRiegel 14:22, 12. Mai 2010 (CEST)

Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf für das sachsenweite Ticket

Bedeutet 'ÖPNV' gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 'VVO-Gebiet'?

--> ja

Also folglich wer außerhalb des VVO ist, kann sich für beide Ticket befreien lassen? Das wären gut.

Kann sich die Studentin oder der Student auch nur von einem der beiden Ticket befreien lassen?

--PaulRiegel 15:06, 25. Jun 2010 (CEST)

Es gibt nur ein Semesterticket. Dieses besteht aber aus zwei Verträgen, kann aber nicht getrennt werden.
--MartinKamke 23:26, 27. Jun 2010 (CEST)
Also: Nein!
Bitte stellt das auf dem Antrag klar dar.
Dank & Kollegiale
--PaulRiegel 01:30, 28. Jun 2010 (CEST)

Antrag zur Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf

Salve Aktive,

wo ist der neue Antrag?

--PaulRiegel 15:29, 25. Jun 2010 (CEST)

Verfahren zum Semesterticket beim Urlaubssemester

Gemeinsam mit DennyMeirich bin ich der Meinung, dass das bisherige Verfahren beim Urlaubssemester wieder angewendet werden sollte:

  • prinzipielle Befreiung beim Urlaubssemester mit der Möglichkeit zum Nachkauf
  • Möglichkeit zur Rückerstattung bei bereits erfolgter Rückmeldung

Das erspart, aus unserer Sicht, allen Arbeit.

--PaulRiegel 18:42, 14. Jul 2010 (CEST)