Diskussion:Beitragsordnung/Dokument

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Änderung von: § 9 (2) Rückerstattung:

erledigt (eingearbeitet)

(2) 1Die Höhe der Rückerstattung für den Anteil für das Semesterticket gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 ist abhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1. 2Für jeden angefangenen und verstrichenen Monat des jeweiligen Semesters wird ein Sechstel weniger vom Beitrag für das Semesterticket erstattet. 3Im Falle der eigenständigen Entwertung gemäß § 11 Abs. 4 Satz 2 verschiebt sich das Datum der Antragstellung gemäß § 11 Abs. 2 auf das Datum der Entwertung des Fahrausweises.

  • Diese Änderung ist wichtig, da es sonst zu einer Ungleichbehandlung zu den Anträgen auf Befreiung kommt. vgl. mit § 8 Befreiung.

Denny 22:40, 1. Mär 2010 (CET)

Antragstellung ohne geregelte Öffnungszeiten (vorlesungsfreie Zeit)

erledigt

Denny musste, obwohl es leider nicht zum Vorteil der Studentinnen und Studenten ist, die Änderung einbringen, dass die "Schonfrist" entfällt. PaulRiegel 19:57, 1. Sep 2009 (CEST)

Ich würde vorschlagen, dass ersatzweise eine Formulierung zur vorlesungsfreien Zeit (also wenn das Büro nicht regelmäßig besetzt ist) eingefügt wird. Ggf. könnte ich einen Vorschlag unterbreiten. PaulRiegel 19:57, 1. Sep 2009 (CEST)
Diese Änderung ist zwar schon eingepflegt wurde aber noch nicht beschlossen! Dies muss vor Ende Mai erledigt sein damit es für das WS 10/11 Wirkung erlangt! Denny 22:50, 1. Mär 2010 (CET)

Änderung von § 3 (2)

Die Überweisung und Abrechnung mit der DVB wird doch jetzt durch den StuRa erledigt. (?) Dies sollten dann auch entsprechend hier geändert werden. Desweiteren ist die Abrechnung bezüglich des SPNV Tickets zu klären.

--Denny 04:22, 12. Mai 2010 (CEST)

Zustimmung!
Das kann gegenwärtig nur MartinKamke sagen.
--PaulRiegel 14:06, 12. Mai 2010 (CEST)
PS: Es ist zu geil, dass du die Änderung der BO baust. DANK!
Oh man Martin, schlampig schlampig. Wenn Du das schon der Hoschule entreisen willst dann sollte das hier auch stehen. Laut der aktuellen Ordnung überweißt die Hochschule weiterhin das Geld an die Verkehrsbetriebe. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren auch gut so und sollte nicht geändert werden.

--Denny 19:20, 14. Jul 2010 (CEST)

Beitrag für das Semesterticket: Ein- oder Mehrzahl

Beitrag für das Semesterticket oder Beitrag für die Semestertickets oder Beiträge für die Semestertickets

--PaulRiegel 14:10, 12. Mai 2010 (CEST)

Änderung von § Geltungsbereich des Semestertickets

Viel Spaß beim Formulieren!

Vorab schon ein großes Dankeschön! :-*

--PaulRiegel 14:14, 12. Mai 2010 (CEST)

Bezeichnung der § im Teil Anteil für das Semesterticket

erledigt --Denny 19:24, 14. Jul 2010 (CEST)

Warum heißen einige § ' vom Semesterticket' und manche nicht?

Ich schlage vor das einheitlich zu gestalten (zu bezeichnen).

--PaulRiegel 14:22, 12. Mai 2010 (CEST)

Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf für das sachsenweite Ticket

Bedeutet 'ÖPNV' gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 'VVO-Gebiet'?

--> ja

Also folglich wer außerhalb des VVO ist, kann sich für beide Ticket befreien lassen? Das wären gut.

Kann sich die Studentin oder der Student auch nur von einem der beiden Ticket befreien lassen?

--PaulRiegel 15:06, 25. Jun 2010 (CEST)

Es gibt nur ein Semesterticket. Dieses besteht aber aus zwei Verträgen, kann aber nicht getrennt werden.
--MartinKamke 23:26, 27. Jun 2010 (CEST)
Also: Nein!
Bitte stellt das auf dem Antrag klar dar.
Dank & Kollegiale
--PaulRiegel 01:30, 28. Jun 2010 (CEST)

Antrag zur Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf

Salve Aktive,

wo ist der neue Antrag?

--PaulRiegel 15:29, 25. Jun 2010 (CEST)

Verfahren zum Semesterticket beim Urlaubssemester

Gemeinsam mit DennyMeirich bin ich der Meinung, dass das bisherige Verfahren beim Urlaubssemester wieder angewendet werden sollte:

  • prinzipielle Befreiung beim Urlaubssemester mit der Möglichkeit zum Nachkauf
  • Möglichkeit zur Rückerstattung bei bereits erfolgter Rückmeldung

Das erspart, aus unserer Sicht, allen Arbeit.

--PaulRiegel 18:42, 14. Jul 2010 (CEST)

Hinweis des Rektors

Im Rahmen der Genehmigung bat Roland Stenzel um die Beachtung und Einarbeitung folgender Hinweise:

  • § 11 Abs. 4 Satz 2
    Die eigenständige Entwertung impliziert die Genehmigung nach § 9 Abs. 1.
    Vorschlag: Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 ist das Studentensekretariat berechtigt, eine Entwertung des Fahrausweises (Chipkarte) auf Wunsch des Studenten vorzunehmen.
  • § 11 Abs. 2 Satz 3
    Wenn die Studenten selbst verantwortlich sind, dann müssen sie das Nachtragen auf der Chipkarte selbstständig veranlassen. "Sollten" klingt nach, wäre gut, ist aber nicht unbedingt nötig!
  • redaktionelle Änderungen
    • Kommas fehlen in:
      § 8 Abs. 1 am Ende von Nr. 2 und
      § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitpunkt
    • aktuelles Datum
      § 13 Abs. 4 und folgende Zeilen
    • neue Version ohne Änderungsangaben

wohl notwendiger Anpassungsbedarf durch die Grundordnung

  • Beitragspflicht?
    mögliche Formulierung: Jedes Mitglied der Studentenschaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der jeweils gültigen Beitragsordnung der Studentenschaft der HTW Dresden verpflichtet.