Bearbeiten von „Diskussion:Gebührenordnung des StuRa“
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# Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC) | # Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC) | ||
# Guter Hinweis. Das Nichtmitglied kann das Ticket von uns erwerben. Für den Verwaltungaufwand sollten wir eine Gebühr verlangen. Wir sollten dabei aber immer auf den dann aktuellen Wortlaut des Semesterticketvertragesachten. Nicht dass wir gegen den Vertrag verstoßen. (bspw. Vollzeitstudenten, Mitglieder, usw.) -- [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]] ([[Benutzer Diskussion:MartinKamke|Diskussion]]) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC) | # Guter Hinweis. Das Nichtmitglied kann das Ticket von uns erwerben. Für den Verwaltungaufwand sollten wir eine Gebühr verlangen. Wir sollten dabei aber immer auf den dann aktuellen Wortlaut des Semesterticketvertragesachten. Nicht dass wir gegen den Vertrag verstoßen. (bspw. Vollzeitstudenten, Mitglieder, usw.) -- [[Benutzer:MartinKamke|MartinKamke]] ([[Benutzer Diskussion:MartinKamke|Diskussion]]) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC) | ||