Diskussion:Gebührenordnung des StuRa: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorschläge zur Ordnung:
Vorschläge zur Ordnung:
1. Erheben von Gebühren beim Austritt
# Erheben von Gebühren beim Austritt
1.1 staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.
# staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.
1.2 mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
# mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
1.3 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
1.4 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
2. keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
# keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
3. keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
# keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
4. Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen
# Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen

Version vom 5. Dezember 2012, 22:42 Uhr

Ideen zu der Gebührenordnung

Vorschläge zur Ordnung:

  1. Erheben von Gebühren beim Austritt
# staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.
# mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
  1. keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
  2. keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
  3. Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen