Diskussion:Gebührenordnung des StuRa: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ideen zu der Gebührenordnung ==
=== Ideen zu der Gebührenordnung ===


Vorschläge zur Ordnung:
== Austrittsgebühr ==
# Erheben von Gebühren beim Austritt
#staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lange diese Person dabei war.  
## staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lande diese Person dabei war.  
# mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
## mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
# 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
## 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
## 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Startbetrag einer Stafflung
# keine Erhebung von Gebühren beim Austritt  
# keine Erhebung von Gebühren beim Austritt  
#Hier die Frage, wollen wir eine Austrittsgebühr erheben und wenn ja wie hoch soll diese ausfallen? Als Richtwert haben wir vom Studentenwerk den Betrag von ca. 15€ genannt bekommen, den wir da verlangen sollten. Bitte bedenkt dabei, dass durch die Gebühr nicht nur der Aufwand der durch den Austritt entsteht, sondern auch alle Kosten(Rechtsbeistand bei der Gebührenordnung, ehrenamtliche Zeit zur Erstellung der Ordnung,...) mit berücksichtig werden sollten. --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Beratung im Stura/FSR ==
# Was wollen wir für unsere Leistungen verlangen? Hier währe ein Liste unserer Services angebracht und ein etwaiger Zeitaufwand, der damit verbunden ist. Später können wir dann über einen Stundenlohn beraten, den wir dann auf die Zeit umrechnen. Mir schwebt so was von 20-30€ im Kopf. --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Eintrittsgebühr ==
# keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist  
# keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist  
# Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen
# Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen
# Ich würde hier keine Gebühr erheben. --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Gestaltung des Verfahrens ==
# kompliziert
# unkompliziert
== Nachzahlung ==
# Ich finde wir sollten Nachzahlungen der Beiträge für die Zeit in denen der Student nicht Mitglied der VSS war einfordern. --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)


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== Semesterticket ==
# Gestaltung des Verfahrenes
# Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --[[Benutzer:SebastianFrais|SebastianFrais]] ([[Benutzer Diskussion:SebastianFrais|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
## kompliziert
## unkompliziert

Version vom 6. Dezember 2012, 17:20 Uhr

Ideen zu der Gebührenordnung

Austrittsgebühr

  1. staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahl viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lange diese Person dabei war.
  2. mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
  3. 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
  4. keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
  5. Hier die Frage, wollen wir eine Austrittsgebühr erheben und wenn ja wie hoch soll diese ausfallen? Als Richtwert haben wir vom Studentenwerk den Betrag von ca. 15€ genannt bekommen, den wir da verlangen sollten. Bitte bedenkt dabei, dass durch die Gebühr nicht nur der Aufwand der durch den Austritt entsteht, sondern auch alle Kosten(Rechtsbeistand bei der Gebührenordnung, ehrenamtliche Zeit zur Erstellung der Ordnung,...) mit berücksichtig werden sollten. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Beratung im Stura/FSR

  1. Was wollen wir für unsere Leistungen verlangen? Hier währe ein Liste unserer Services angebracht und ein etwaiger Zeitaufwand, der damit verbunden ist. Später können wir dann über einen Stundenlohn beraten, den wir dann auf die Zeit umrechnen. Mir schwebt so was von 20-30€ im Kopf. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)


Eintrittsgebühr

  1. keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
  2. Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen
  3. Ich würde hier keine Gebühr erheben. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Gestaltung des Verfahrens

  1. kompliziert
  2. unkompliziert

Nachzahlung

  1. Ich finde wir sollten Nachzahlungen der Beiträge für die Zeit in denen der Student nicht Mitglied der VSS war einfordern. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Semesterticket

  1. Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)