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[[Grundordnung/Dokument#§ Wahlen | § Wahlen]] Abs. 1 und [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung | § Zusammensetzung]] Abs. 2: die Wahlordnung- welche- genau bezeichnen.
[[Grundordnung/Dokument#§ Wahlen | § Wahlen]] Abs. 1 und [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung | § Zusammensetzung]] Abs. 2: die Wahlordnung- welche- genau bezeichnen.
: Ist das wirklich notwendig in der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft nochmal zu bezeichnen, dass es sich um die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft handelt?
: Ist das wirklich notwendig in der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft nochmal zu bezeichnen, dass es sich um die Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft handelt?
[[Grundordnung/Dokument#§ Wahlen | § Wahlen]] Abs. 3: Nee, nur wer im StuRa mitspielt, vertritt die Studentenschaft.
§ 3 Abs. 3: Nee, nur wer im StuRa mitspielt, vertritt die Studentenschaft.
Die aus dem FSR vertreten nur die Fachschaft.  
Die aus dem FSR vertreten nur die Fachschaft. Ich schreibe "mitspielt",
: Grundsätzlich klar, aber da hatten wir es uns "einfach" gemacht, denn gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2706514182121&jlink=p25 § 25] Abs. 1 [[SächsHSG]] sind die [[FSR]] auch [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Wir wollten bewusst eben keine Unterscheidung der Organe machen. Eine einzelne Aufzählung hätte ja zur Folge, dass neben dem [[StuRa]] eben noch andere, etwa der [[Wahlausschuss]] (der Studentinnen- und Studentenschaft), genannt werden sollten.
Ich schreibe "mitspielt",
weil eure Vertretungsbefugnis von allen Mitwirkenden (also wohl auch
weil eure Vertretungsbefugnis von allen Mitwirkenden (also wohl auch
nicht-gewählten) Skepsis in mir auslöst. Aber damit kann sich ja eure
nicht-gewählten) Skepsis in mir auslöst. Aber damit kann sich ja eure
Rechtsaufsicht befassen.
Rechtsaufsicht befassen.
: :-D Die gute Reglung gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2706514182121&jlink=p53 § 53] Abs. 4 Satz 2 [[SächsHSG]] wurde hier herangezogen.


§ 5 Abs. 4: Wieso vertritt der StuRa die Fachschaft?
§ 5 Abs. 4: Wieso vertritt der StuRa die Fachschaft?

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