Diskussion:Immatrikulationsordnung HTW Dresden/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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(Definition der ''Rückmeldefrist'' gemäß § 11 Rückmeldung)
 
 
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die ''Rückmeldefrist'' sollte definiert werden. Ansonsten wird die ''Rückmeldefrist'' einfach (mutmaßlich vom [[Rektorat]]) von einer Stelle nach eigenen Dünken (wahrscheinlich im Rahmen des [[Studienjahresablaufplan]]es) festgelegt beziehungsweise verändert.
die ''Rückmeldefrist'' sollte definiert werden. Ansonsten wird die Frist für die [[Rückmeldung]] einfach (mutmaßlich vom [[Rektorat]]) von einer Stelle nach eigenen Dünken (wahrscheinlich im Rahmen des [[Studienjahresablaufplan]]es) festgelegt beziehungsweise verändert.


Etwa im Jahr 2012, wurde, wohl ohne dramatische Auswirkungen, die ''Rückmeldefrist'' einfach auf einen Tag früheren Zeitpunkt des Ablaufes verändert.
Etwa im Jahr 2012, wurde, wohl ohne dramatische Auswirkungen, die ''Rückmeldefrist'' einfach auf einen Tag früheren Zeitpunkt des Ablaufes verändert.


-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 17:39, 18. Aug 2012 (UTC)
-- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 17:39, 18. Aug 2012 (UTC)

Aktuelle Version vom 18. August 2012, 19:43 Uhr

Definition der Rückmeldefrist gemäß § 11 Rückmeldung[Bearbeiten]

Salvete Aktive,

die Rückmeldefrist sollte definiert werden. Ansonsten wird die Frist für die Rückmeldung einfach (mutmaßlich vom Rektorat) von einer Stelle nach eigenen Dünken (wahrscheinlich im Rahmen des Studienjahresablaufplanes) festgelegt beziehungsweise verändert.

Etwa im Jahr 2012, wurde, wohl ohne dramatische Auswirkungen, die Rückmeldefrist einfach auf einen Tag früheren Zeitpunkt des Ablaufes verändert.

-- PaulRiegel 17:39, 18. Aug 2012 (UTC)