Diskussion:Immatrikulationsordnung HTW Dresden/Dokument

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Version vom 18. August 2012, 19:39 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Definition der ''Rückmeldefrist'' gemäß § 11 Rückmeldung)
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Definition der Rückmeldefrist gemäß § 11 Rückmeldung

Salvete Aktive,

die Rückmeldefrist sollte definiert werden. Ansonsten wird die Rückmeldefrist einfach (mutmaßlich vom Rektorat) von einer Stelle nach eigenen Dünken (wahrscheinlich im Rahmen des Studienjahresablaufplanes) festgelegt beziehungsweise verändert.

Etwa im Jahr 2012, wurde, wohl ohne dramatische Auswirkungen, die Rückmeldefrist einfach auf einen Tag früheren Zeitpunkt des Ablaufes verändert.

-- PaulRiegel 17:39, 18. Aug 2012 (UTC)