Bearbeiten von „Diskussion:Nichtanrechnung der Studienzeit“
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Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden. | Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden. | ||
Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden. | Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden. | ||
: | : Bei Erwerb in minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 112,5 Stunden pro Monat. | ||
: | : Bei maximal in 4 Semestern (Mehrjährigkeit) müssten mindestens 900 Stunden geleistet werden. Das sind |