Diskussion:Nichtanrechnung der Studienzeit

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StuKo!?!

möge der unterschied zwischen SächsHSG (Stand des Artikels) zu SächsHSFG herausgerarbeitet werden!

--Paul 14:15, 21. Okt. 2014 (CEST)

Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden. Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden.

Bei Erwerb in minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 112,5 Stunden pro Monat.
Bei maximal in 4 Semestern (Mehrjährigkeit) müssten mindestens 900 Stunden geleistet werden. Das sind