Diskussion:Qualitätsmanagementbeauftragte oder Qualitätsmanagementbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 14. Dezember 2011, 21:10 Uhr

Im Sinne der Lesefreundlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf einen Gebrauch der weiblichen und männlichen Formen verzichtet. Selbstverständlich ist bei der Wahl der Endungen stets beiderlei Geschlecht angesprochen.

Ergo "Qualitätsmanagementbeauftragter"

Soviel Gleichberechtigung ist auch erlaubt.