Diskussion:Qualitätsmanagementbeauftragte oder Qualitätsmanagementbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Sinne der Lesefreundlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf einen Gebrauch der weiblichen und männlichen Formen verzichtet.
Im Sinne der Lesefreundlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf einen Gebrauch der weiblichen und männlichen Formen verzichtet.
Selbstverständlich ist bei der Wahl der Endungen stets beiderlei Geschlecht angesprochen.
Selbstverständlich ist bei der Wahl der Endungen stets beiderlei Geschlecht angesprochen.


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Soviel Gleichberechtigung ist auch erlaubt.
Soviel Gleichberechtigung ist auch erlaubt.
: Nein!
: Wir, der [[StuRa]], sollten auf [[geschlechtergerechte Sprache]] achten. Wenn überhaupt, sollte die Diskussion dazu auch dort geführt werden.
: Im Übrigen ist, meiner Meinung nach, ''"Qualitätsmanagementbeauftragter"'' nicht gleichberechtigt (, denn das ist ein spezieller [http://de.wikipedia.org/wiki/Genus#Unterscheidung_Maskulinum_.E2.80.93_Femininum Genus]).
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 00:20, 16. Dez 2011 (CET)

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2011, 00:20 Uhr

Im Sinne der Lesefreundlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf einen Gebrauch der weiblichen und männlichen Formen verzichtet.

Selbstverständlich ist bei der Wahl der Endungen stets beiderlei Geschlecht angesprochen.

Ergo "Qualitätsmanagementbeauftragter"

Soviel Gleichberechtigung ist auch erlaubt.

Nein!
Wir, der StuRa, sollten auf geschlechtergerechte Sprache achten. Wenn überhaupt, sollte die Diskussion dazu auch dort geführt werden.
Im Übrigen ist, meiner Meinung nach, "Qualitätsmanagementbeauftragter" nicht gleichberechtigt (, denn das ist ein spezieller Genus).
-- PaulRiegel 00:20, 16. Dez 2011 (CET)