Diskussion:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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: '''''Der Studierendenschaft werden''' folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung''' gestellt''': Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522'''/523'''.
: '''''Der Studierendenschaft werden''' folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung''' gestellt''': Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522'''/523'''.
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: Damit entfällt ''HTW Dresden'' oder ''Rektorat'', denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
: Damit entfällt ''HTW Dresden'' oder ''Rektorat'', denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
: Möge die S523, wie bereits gemäß dem [[Kommunikationsanlage_HTW_Dresden#Firmenadressbuch | Firmenadressbuch]] zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.
: Möge die S523, wie bereits gemäß dem [[Kommunikationsanlage_HTW_Dresden#Firmenadressbuch | Firmenadressbuch]] zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.
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Vorschlag:
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]]
Gliedere
: '' Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.
aus, denn
: das gehört nicht zu Räumen als solches. Der Satz sollte einem allgemeineren Teil zugeordnet werden.
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Version vom 21. November 2010, 23:03 Uhr

gesamtes Dokument

Partner

Es sollte nicht das Rektorat (vertreten durch den Rektor) sein, sondern die HTW Dresden (vertreten durch das Rektorat), oder? Folglich sollte es dann auch nicht der StuRa (vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher), sondern die Studentinnen- und Studentenschaft (vertreten durch den StuRa) sein. Möge ich dafür geschlagen werden, sollte das schon abschließend diskutiert wurden sein. Mir stellt sich nur gerade die Frage: Nicht nur die Organe vereinbaren etwas für sich, sondern das soll für die gesamten Körperschaften gelten.

Bezeichnung der Beteiligten

Partner oder Kooperierenden oder Beteiligten oder Parteien oder ...

Bezeichnung der studentischen Selbstverwaltung

Studierendenschaft oder Studentinnen- und Studentenschaft oder studentische Selbstverwaltung (studentischen Selbstverwaltung) oder StuRa oder ...

einzelne Abschnitte

Präambel

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

durch

Diese Vereinbarung soll die getroffenen Absprachen, zwischen der Hochschule und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen. Dafür ergibt sich eine Zweckmäßigkeit durch den, nicht allein unsere Hochschule betreffende, ungleich häufigen Wechsel der Studierenden.

denn

Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.

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Leitlinien der Vereinbarung

Frage:

-- PaulRiegel

Bei

Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.

bedeutet das ja, dass alle Einigungen Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Ich kann mich jedoch daran erinnern, dass du gewisse Inhalte hier nicht haben wolltest. Besinne ich mich richtig, dass cp durch den Erwerb von Kompetenzen gemäß Bologna durch geleistete Gremientätigkeit dafür ein Beispiel war? Daher könnte o.g. Text dann ersetzt werden durch

Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Neu erzielter Einigungen werden in diese oder eine andere Vereinbarung aufgenommen.

I.O.? Im Übrigen meine ich, dass es wohl kaum etwas geben kann, was nicht in diese Vereinbarung passen könnte, aber gern folge ich dir.

Koordination und Abstimmung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.

durch

Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung und Durchführung ein.

denn

Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.

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Informationsaustausch

:-D :-D :-D

Das ewige Formulierungsproblem!

Wer ein Feed zu Neuigkeiten und Änderungen anbietet, muss den anderen nicht manuell informieren. Und das in schön!

Die beste Formulierung gewinnt ein Eis (bei Netto oder Rewe von mir geholt)!

-- PaulRiegel 21:13, 21. Nov 2010 (CET)

Kooperation

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Streiche

Dies gilt nicht für den Fall, dass dadurch die Interessen eines Partners verletzt werden.

denn

Ich meine es nicht besonders aufführen zu müssen.
Dabei fällt mir auf, dass es vielleicht sogar doch einen Unterschied macht, wer Partner ist.

Bereitstellung von Räumen

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Die HTW Dresden stellt der Studierendenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522.

durch

Der Studierendenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523.

, denn

Damit entfällt HTW Dresden oder Rektorat, denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
Möge die S523, wie bereits gemäß dem Firmenadressbuch zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.

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Vorschlag:

-- PaulRiegel

Gliedere

Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.

aus, denn

das gehört nicht zu Räumen als solches. Der Satz sollte einem allgemeineren Teil zugeordnet werden.

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