Diskussion:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument

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Partner

Es sollte nicht das Rektorat (vertreten durch den Rektor) sein, sondern die HTW Dresden (vertreten durch das Rektorat), oder? Folglich sollte es dann auch nicht der StuRa (vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher), sondern die Studentinnen- und Studentenschaft (vertreten durch den StuRa) sein. Möge ich dafür geschlagen werden, sollte das schon abschließend diskutiert wurden sein. Mir stellt sich nur gerade die Frage: Nicht nur die Organe vereinbaren etwas für sich, sondern das soll für die gesamten Körperschaften gelten.

Bezeichnung der Beteiligten

Partner oder Kooperierenden oder Beteiligten oder Parteien oder ...

Bezeichnung der studentischen Selbstverwaltung

Studierendenschaft oder Studentinnen- und Studentenschaft oder studentische Selbstverwaltung (studentischen Selbstverwaltung) oder StuRa oder ...

einzelne Abschnitte

Präambel

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

durch

Diese Vereinbarung soll die getroffenen Absprachen, zwischen der Hochschule und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen. Dafür ergibt sich eine Zweckmäßigkeit durch den, nicht allein unsere Hochschule betreffende, ungleich häufigen Wechsel der Studierenden.

denn

Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.

.

Leitlinien der Vereinbarung

Frage:

-- PaulRiegel

Bei

Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.

bedeutet das ja, dass alle Einigungen Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Ich kann mich jedoch daran erinnern, dass du gewisse Inhalte hier nicht haben wolltest. Besinne ich mich richtig, dass cp durch den Erwerb von Kompetenzen gemäß Bologna durch geleistete Gremientätigkeit dafür ein Beispiel war? Daher könnte o.g. Text dann ersetzt werden durch

Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Neu erzielter Einigungen werden in diese oder eine andere Vereinbarung aufgenommen.

I.O.? Im Übrigen meine ich, dass es wohl kaum etwas geben kann, was nicht in diese Vereinbarung passen könnte, aber gern folge ich dir.

Koordination und Abstimmung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.

durch

Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung und Durchführung ein.

denn

Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.

.

Ich sehe nicht, dass dieser Satz überfrachtet ist. Vielleicht mal nicht einfach den Satz vom ersten Diskussionspunkt kopieren. ;-) Deiner Änderung stimme ich natürlich zu.
--Denny 09:39, 27. Nov 2010 (CET)

Informationsaustausch

zu überarbeiten!
:-D :-D :-D

Das ewige Formulierungsproblem!

Wer ein Feed zu Neuigkeiten und Änderungen anbietet, muss den anderen nicht manuell informieren. Und das in schön!

Die beste Formulierung gewinnt ein Eis (bei Netto oder Rewe von mir geholt)!

-- PaulRiegel 21:13, 21. Nov 2010 (CET)

Kooperation

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Streiche

Dies gilt nicht für den Fall, dass dadurch die Interessen eines Partners verletzt werden.

denn

Ich meine es nicht besonders aufführen zu müssen.
Dabei fällt mir auf, dass es vielleicht sogar doch einen Unterschied macht, wer Partner ist.
Viele Dinge in dieser Vereinbarung sollten selbstverständlich sein. Da unsere Hochschule das leider nicht immer so sieht denke ich, dass dieser Satz auch explizit aufgeführt werden sollte. Was meinst Du eigentlich mit, es macht einen Unterschied wer Partner ist?
--Denny 09:45, 27. Nov 2010 (CET)

Bereitstellung von Räumen

zu überarbeiten!


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Die HTW Dresden stellt der Studierendenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522.

durch

Der Studierendenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523.

, denn

Damit entfällt HTW Dresden oder Rektorat, denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
Möge die S523, wie bereits gemäß dem Firmenadressbuch zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.

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Vorschlag:

-- PaulRiegel

Gliedere

Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.

aus, denn

das gehört nicht zu Räumen als solches. Der Satz sollte einem allgemeineren Teil zugeordnet werden.

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Schlüsselnutzung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

  1. Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
  2. Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel.
  3. Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß Absatz Bereitstellung von Räumen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden.

durch

  1. Für die Verwaltungsräume der Studierendenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Die Listen zählen die Personen auf, die einen Schlüssel für den Zugang zur Nutzung des jeweiligen Verwaltungsraumes erhalten dürfen. Diese sind beim Wachdienst zu hinterlegen und entsprechend dem Dekanat oder Rektorat unverzüglich bekannt zugeben.
  2. Für jeden Raum befindet sich mindestens ein Schlüssel, der zur Leihe für die Dauer der Nutzung des Raumes bereitgestellt werden kann, beim Wachdienst.
  3. Weitere verfügbare Schlüssel können zeitlich befristet auf Dauer von Personen ausgeliehen werden. Zur Berechtigung ist ein Nachweis des jeweiligen Organes der Hausverwaltung vorzulegen und der Empfang zu unterzeichnen. Die Hausverwaltung sorgt für die Programmierung des Schlüssels der Person nach den Berechtigung. Bis zur Unterzeichnung der Rückgabe durch die Hausverwaltung ist die Person verantwortlich für den Schlüssel.
  4. Der Studierendenschaft werden für die Verwendung zur dauerhafte Leihe 4 Schlüssel je FSR und 20 für den StuRa bereitgestellt. Davon sind je FSR mindestens 2 und für den StuRa 10 Schlüssel für die dauerhafte Leihe zugesichert, die bei der Hausverwaltung verwahrt werden.

, denn

So wäre es wohl das Beste! :-D

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Zugangsberechtigung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.

durch

Allen Mitgliedern und Mitwirkenden der Selbstverwaltung wird jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden ermöglicht.

denn

Somit sind auch Studentinnen und Studenten der Selbstverwaltung der Hochschule usw. eingeschlossen.

.


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Streiche

Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben.

denn

Der Zugang ergibt sich nach der Schlüsselliste, die bei Schlüsselnutzung beschrieben sein sollte.

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Nutzung des Logos der HTW Dresden

Frage:

-- PaulRiegel

Das hatte wir schon besprochen. :-)

Jedoch fallen mir gerade noch einige Beispiele ein, wo es schön wäre unsere HTW Dresden mit dem Logo repräsentieren zu können:

  1. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft (siehe Logo der TU Dresden beim StuRa );
  2. Formulare (z.B. Semesterticket);
  3. Präsentationen des StuRa oder der FSR bei anderen Interessenvertretungen (KSS, fzs oder BuFaTas);

Solltest du mich schon davon überzeugt gehabt haben , dass das nicht sinnvoll ist, dann möchte ich das hiermit zurückziehen. ;-)

Und noch etwas: Kann denn unsere Hochschule unser Logo verwenden wie sie es will? Andi fände das vielleicht nicht so prickelnd. Und uns auf einem HRK-Plakat ohne ausdrückliche Zustimmung kann ich mir das gerade auch nicht vorstellen. :-/

Materialbeschaffung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Materialbeschaffung

durch

Verwaltungsaufwendungen

denn

Etwa durch Telefon anfallende Kosten sind keine Materialbeschaffung.

.


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

  1. Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
  • Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  • Da die Organe der Studierendenschaft auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule unterstützend wirken, erhalten diese von der Hochschulverwaltung eine Budget(Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

durch

  1. Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung durch die Bereitstellung von Ressourcen. Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  2. Büromaterial sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  3. Für die unterstützende Mitwirkung von Organen der studentischen Selbstverwaltung auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule, erhalten diese von der HTW Dresden eine Budget (Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

denn

Leider gerade keine Lust oder Zeit mehr!

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