Bearbeiten von „Diskussion:Wahlordnung“
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(2) Der Wahlleiter und der Wahlleiter der HTW Dresden geben die zugelassenen Wahlvorschläge spätestens mit den Wahlvorschlägen zu den Wahlen der Fachschaftsräte bekannt. | (2) Der Wahlleiter und der Wahlleiter der HTW Dresden geben die zugelassenen Wahlvorschläge spätestens mit den Wahlvorschlägen zu den Wahlen der Fachschaftsräte bekannt. | ||
=== § 23 Wahlbenachrichtigung zur Wahl des StuRa | === § 23 Wahlbenachrichtigung zur Wahl des StuRa == | ||
Eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des StuRa an die Mitglieder der Fachschaftsräte entfällt. Es gilt § 19a. <br> | Eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des StuRa an die Mitglieder der Fachschaftsräte entfällt. Es gilt § 19a. <br> | ||