Bearbeiten von „Diskussion:Wahlordnung“
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=== § 21 Wahlvorschläge zur Wahl des StuRa=== | === § 21 Wahlvorschläge zur Wahl des StuRa=== | ||
(1) Es gilt § 9 Abs 1 - 5 analog.<br> | (1) Es gilt § 9 Abs 1 - 5 analog.<br> | ||
(2) Wahlvorschläge können beim Wahlleiter innerhalb der von ihm festgesetzten Frist nach § 9 Abs. 6 | (2) Wahlvorschläge können beim Wahlleiter innerhalb der von ihm festgesetzten Frist nach § 9 Abs. 6 eingericht werden.<br> | ||
(3) Werbung für einen Wahlvorschlag (Wahlkampf) ist im gleichen Zeitraum wie nach § 9 Abs. 7 zulässig.<br> | (3) Werbung für einen Wahlvorschlag (Wahlkampf) ist im gleichen Zeitraum wie nach § 9 Abs. 7 zulässig.<br> | ||