Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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== Änderung durch die Erarbeitung der [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] ==
== Änderung durch die Erarbeitung der [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] ==


* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.

Version vom 19. März 2010, 19:29 Uhr

Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung