Diskussion:Wahlordnung/Dokument

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Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung

  • Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.