Bearbeiten von „Entgelt

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Für die [[Angestellte]]n des [[StuRa]] wird (selbstverständlich) [[Entgelt]] gezahlt.
== über ein [http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberatung Steuerberatung] ==


[[Mitglied]]er erhalten kein [[Entgelt]], sondern können für ihren Arbeit im [[Ehrenamt]] [[Aufwandsentschädigung]] erhalten. Letztlich soll den [[Mitglied]]ern mit Aufwandsentschädigung das entgangene [[Entgelt]] ausgeglichen (Verdienstausfall) werden.
=== über [[a.con]] ===
Die [[Entgeltabrechnungen | Abrechnung des Entgeltes]] für die [[Angestellten]] erfolgt seit Oktober 2010 durch die [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH]]. Ansprechpartnerin ist Frau Gursinsky (lohn(at)steuer-dresden.de).


== Festlegung vom Entgelt ==
Bis spätestens zum 20. jeden Monats werden vom [[a.con]] die monatlichen Gehaltsunterlagen an den [[StuRa]] versendet.
 
=== Entgelt entsprechend TV-L ===
 
Der [[StuRa]] legt das Entgelt nach dem [[TV-L]] (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) fest.
 
Ob das so sein muss, ist unklar. Jedoch wird das seit 2010 - mit der ersten Stelle [[Angestellte#Abschaffung der Minijob-Stellen|nach abgeschafften Minijob-Stellen]] - als Selbstverständlichkeit angenommen.
 
Individuelle - also vom [[TV-L]] losgelöste - [[Angestellte/Arbeitsverträge]] hätten auch den Nachteil, dass sich nicht einfach an den "üblichen" Reglungen - wie sie sonst im öffentlichen Dienst in [[Sachsen]] gängig sind - orientiert werden kann. Ein Nachfragen "Wie ist das denn gemäß TV-L?" wäre nicht möglich.
 
Das [[Entgelt]] von [[Angestellte]]n (des [[StuRa]]) soll identisch zum [[Entgelt]] von [[Mitgliedergruppe#sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]] (Angestellte in der [[Hochschulverwaltung]]) sein.
 
=== Eingruppierung gemäß TV-L ===
 
Praktisch kann als Referenz die Tätigkeit von Angestellten im [[StudSek]] oder als Sekretariat von einem [[Dezernat]] herangezogen werden. (Die Arbeitsbedingungen beim StuRa sind dennoch ein wenig verschieden. Es geht - im Positiven, aber maßgeblich im Negativen - beim [[StuRa]] legerer zu.)
 
== [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] ==
 
=== Zuständigkeit Entgeltabrechnung ===
 
Ab Mitte 2020 wurde durch das [[Referat Finanzen]] und das [[Referat Personal]] festgestellt, dass das [[Referat Personal]] für die [[Entgeltabrechnung]] zuständig sei.
: Beide Leitungen der Referate waren der Ansicht, dass das andere Referat zuständig sei.
:: [[Referat Finanzen]]: Das [[Referat Personal]] muss die Abrechnung für [[Angestellte]] machen, da das Referat für die [[Angestellte]]n zuständig ist.
:: [[Referat Personal]]: Das [[Referat Finanzen]] muss die Abrechnung für [[Angestellte]] machen, da das Referat für [[Abrechnung]]en zuständig ist.
 
=== Entgeltabrechnung durch eine externe Firma ===
 
Der [[StuRa]] erledigt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] nicht selbst.
 
Eigentlich wäre es ideal, wenn die [[Hochschulverwaltung]] die [[Entgelt]]abrechnung für den [[StuRa]] erledigen könnte. Das tut sie aber leider nicht. (Wieso eigentlich?)
 
Der [[StuRa]] lässt die [[wikipedia:de:Entgeltabrechnung | Entgeltabrechnung]] als Dienstleistung von einer externen Firma erledigen.
 
Es gibt eine Vielzahl von Gründen warum der StuRa die Abrechnung zum [[Entgelt]] nicht selbst vornehmen sollte.
* Wer soll die [[Entgeltabrechnung]] vornehmen?
** bestimmte Mitglieder?
**: Es sollte stets sichergestellt sein, dass monatlich die Entgeltabrechnung durchgeführt wird.
** Angestellte?
**: Seitens von Angestellten ist es erwünscht, dass sie nicht selbst ihr Entgelt ermitteln.
* Wer kann die [[Entgeltabrechnung]] vornehmen?
*: [[Entgeltabrechnung]] ist (vergleichsweise) nicht so einfach.
*: Anstatt sich (unverhältnismäßig mehr) Aufwand mit der fachlichen Betreuung zu den aktuellen Reglungen zur [[Entgeltabrechnung]] zu machen, erscheint die Delegation an Stellen, deren Aufgabe ohnehin [[Entgeltabrechnung]] ist, wirtschaftlich.
 
==== <s>Entgeltabrechnung über die Firma [[a.con]]</s> ====
 
Die [[Entgeltabrechnungen | Abrechnung des Entgeltes]] für die [[Angestellte]]n erfolgte seit 2010-10 bis 2020-01 durch die [[wikipedia:de:Steuerberatung|Steuerberatung]] [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH]].
 
==== Entgeltabrechnung über die Firma [[ProfiData Dresden]] ====
 
==== Entgeltabrechnung durch eine externe Firma im [[Haushaltsplan]] ====
 
Die Entgeltabrechnung durch eine externe Firma kostet selbstverständlich Geld. Die Ausgaben dafür sollten im [[Haushaltsplan]][[Kategorie:Haushaltsplan]] geplant werden.
 
=== Grundsätzliches zur Entgeltabrechnung ===
 
==== Fristen für Beitragszahlung ====


== Fristen für Beitragszahlung ==
* Krankenversicherung bis xx jeden Monats
* Krankenversicherung bis xx jeden Monats
* Lohnsteuer quartalsweise zum xx
* Lohnsteuer quartalsweise zum xx
* Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai
* Berufsgenossenschaft (VBG) jährlich zum 16. Mai


==== Grundlage Gehaltsermittlung ====
== Grundlage Gehaltsermittlung ==
 
Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.
Die Grundlage ergibt sich aus dem [[TV-L]]. Dieser ist gemäß Arbeitsvertrag vereinbart.


===== Krankenversicherung =====
=== Krankenversicherung ===
 
Der StuRa wie jeder andere Arbeitgeber in Deutschland mit weniger als 30 Arbeitnehmern verpflichtet eine Umlage U1 an die Krankenkasse der Arbeitnehmer zu zahlen.
Der [[StuRa]] ist verpflichtet eine [[wikipedia:de:Umlage U1 | Umlage U1]] zu zahlen. (Wer weniger als 30&nbsp;[[Angestellte]] hat, muss für die [[wikipedia:de:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | Entgeltfortzahlung]] einzahlen, um 80&nbsp;% dieser Aufwendungen zurückerstatten lassen zu können.)
Die Umlage U1 ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Hat der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstattet ihm die Krankenkasse auf Antrag aus der Umlage 80% der Aufwendungen.
 
===== Lohnsteuer =====
 
Der [[StuRa]] muss selbstverständlich für [[Angestellte]] [[wikipedia:de:Lohnsteuer (Deutschland)|Lohnsteuer]] abführen.
 
====== eigene Steuernummer für Lohnsteuer ======
 
Der [[StuRa]] hat eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx). (Beispielsweise ist das beim [[StuRa TU Dresden]] auch so.)


Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich.
=== Lohnsteuer ===
Als [[Teilkörperschaft]] der [[HTW Dresden]] müsste der [[StuRa]] gemeinsam mit der [[Hochschule]] die Lohnsteuer über die Steuernummer der [[HTW Dresden]] an das [[Finanzamt]] abführen. Eine gemeinsame Veranlagung von [[Hochschule]] und [[StuRa]] ist laut der [[Hochschulverwaltung]] (Personal/Finanzen Frau Schwarz u. Frau xx vom [[Dezernat Personalangelegenheiten]]) über die [[Bezügestelle]] derzeit nicht möglich. Daher hat der [[StuRa]], wie der [[StuRa TU Dresden]], eine eigene [[Steuernummer]], die ausschließlich für die Abführung von Lohnsteuer verwendet werden darf, beim Finanzamt Dresden III beantragt (Ansprechpartnerin Frau xx).


===== [[Berufsgenossenschaft]] =====


=== Berufsgenossenschaft ===
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].


=== Betriebsprüfung [[Entgeltabrechnung]] ===
Es gibt wohl verschiedene Stellen, die eine Betriebsprüfung zur ordnungsgemäßen (gesetzlich richtigen) [[Entgeltabrechnung]], durchführen können.
Besonders zur [[Entgeltabrechnung]] kann es eine Betriebsprüfung durch die [[Deutsche Rentenversicherung]] geben.
==== Betriebsprüfung [[Entgeltabrechnung]] [[Deutsche Rentenversicherung]] 2020 ====
Der [[StuRa]] - durch das [[Referat Finanzen]] - entschied der Firma [[a.con]] den [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH#Auftrag Durchführung Betriebsprüfung Entgeltabrechnung Deutsche Rentenversicherung 2020 | Auftrag Durchführung Betriebsprüfung Entgeltabrechnung Deutsche Rentenversicherung 2020]] (dort vor Ort) zu erteilen.
== Entgelt im [[Haushaltsplan]] ==
Das Entgelt für [[Angestellte]] sind Ausgaben. Die Ausgaben dafür müssen im [[Haushaltsplan]][[Kategorie:Haushaltsplan]] geplant werden.
Das Entgelt für [[Angestellte]] macht einen wesentlichen Teil der Ausgaben vom [[StuRa]] aus. [[Angestellte]] (2&nbsp;Stellen) machen beispielsweise 2021 fast die Hälfte der geplanten Ausgaben (im [[Haushaltsplan]][[Kategorie:Haushaltsplan]]) aus.<sup>[[website:stura/ref/finanzen/haushalte/haushaltsplaene/haushalt-2021/]]</sup>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Angestellte#Krankmeldungen | Krankmeldungen von Angestellten]]
* [[Angestellte#Krankmeldungen | Krankmeldungen von Angestellten]]


[[Kategorie:Personal]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

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