Bearbeiten von „Entgelt

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Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].
Seit 2008 sind alle [[StuRä in Sachsen]] verpflichtet alle eigenen [[Angestellten]] über eine eigene Berufsgenossenschaftsnummer zu versichern. Dies wird damit begründet, dass die [[StuRä]] eigenständige Arbeitgeber sind und die Hochschule nicht als Arbeitgeber auftritt (telefonischer Auskunft [[VBG]] Niederlassung Dresden im Nov. 2010). Seit dem besitzt der [[StuRa]] eine Kundennummer bei der Berufsgenossenschaft [[VBG]].
=== Betriebsprüfung [[Entgeltabrechnung]] ===
Es gibt wohl verschiedene Stellen, die eine Betriebsprüfung zur ordnungsgemäßen (gesetzlich richtigen) [[Entgeltabrechnung]], durchführen können.
Besonders zur [[Entgeltabrechnung]] kann es eine Betriebsprüfung durch die [[Deutsche Rentenversicherung]] geben.
==== Betriebsprüfung [[Entgeltabrechnung]] [[Deutsche Rentenversicherung]] 2020 ====
Der [[StuRa]] - durch das [[Referat Finanzen]] - entschied der Firma [[a.con]] den [[a.con Steuerberatungsgesellschaft mbH#Auftrag Durchführung Betriebsprüfung Entgeltabrechnung Deutsche Rentenversicherung 2020 | Auftrag Durchführung Betriebsprüfung Entgeltabrechnung Deutsche Rentenversicherung 2020]] (dort vor Ort) zu erteilen.


== Entgelt im [[Haushaltsplan]] ==
== Entgelt im [[Haushaltsplan]] ==

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