Erweiterter Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Erweiterter Senat | Erweiterte Senat]] ist der "große" [[Senat]]. Die zusätzlich eine Anzahl von Mitgliedern muss die des [[Senat]]es übersteigen. Er zählt, wie auch der Senat, als eines der [[zentrale Organe | zentralen Organe]] unserer [[HTW Dresden]]. Es ist das [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Organe_der_Hochschule#Erweiterter_Senat sachsenweit vorgeschriebene] [[Kollegialorgan]] auf [[zentrale Ebene | zentraler Ebene]] für "besonders wichtige" Entscheidungen des [[Senat]]es.
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p80 § 80] [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
== studentische Vertretung ==
* [[Erweiterter Senat/Mitglieder/Studentinnen und Studenten/Einarbeitung | Schulung zur Einarbeitung neuer Mitglieder]]
* [[Erweiterter Senat/Mitglieder/Studentinnen und Studenten/Anträge | Anträge]]
=== Aufgaben ===
Die Aufgaben des [[Senat]]es ergeben sich aus [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p81a § 81a] [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#§ 81a Erweiterter Senat | SächsHSG]] und der [[Grundordnung HTW Dresden | Grundordnung der Hochschule]].
* Wahl der [[Rektorin]] oder des [[Rektors]]
* [[Grundordnung der Hochschule]]
== [[Geschäftsordnung Erweiterter Senat | Geschäftsordnung des Erweiterten Senat]]es ==
== Geschichte ==
Das Organ [[Erweiterter Senat]] entstand durch die [[SächsHG zu SächsHSG | Novellierung des]] [[SächsHSG]]. Es soll einen Teil des bisherigen [[Konzil]]s erfüllen.
=== erstmalige Konstituierung ===
[http://www2.stura.htw-dresden.de:8081/Plone/studentische-vertretungen/senat/esenat/sitzungen/1.-erweiterter-senat 19.01.2010]
[[erweiterter Senat/Mitglieder | Mitglieder]]
[[erweiterter Senat/Mitglieder | Mitglieder]]


[[Kategorie:erweiterter Senat]]
[[Kategorie:erweiterter Senat]]

Aktuelle Version vom 22. August 2011, 03:18 Uhr

Der Erweiterte Senat ist der "große" Senat. Die zusätzlich eine Anzahl von Mitgliedern muss die des Senates übersteigen. Er zählt, wie auch der Senat, als eines der zentralen Organe unserer HTW Dresden. Es ist das sachsenweit vorgeschriebene Kollegialorgan auf zentraler Ebene für "besonders wichtige" Entscheidungen des Senates.

Grundlage[Bearbeiten]

studentische Vertretung[Bearbeiten]

Aufgaben[Bearbeiten]

Die Aufgaben des Senates ergeben sich aus § 81a SächsHSG und der Grundordnung der Hochschule.

Geschäftsordnung des Erweiterten Senates[Bearbeiten]

Geschichte[Bearbeiten]

Das Organ Erweiterter Senat entstand durch die Novellierung des SächsHSG. Es soll einen Teil des bisherigen Konzils erfüllen.

erstmalige Konstituierung[Bearbeiten]

19.01.2010


Mitglieder