Exekutive

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Exekutive leitet sich von dem Lateinischen (exsequi - „ausführen“) ab und beschreibt eine der drei unabhängigen Staatsgewalt. Sie ist mit der Ausführung von Gesetzen und Beschlüssen be- und vertraut. Sie umfasst gemeinhin die Verwaltung und die Regierung.

Siehe auch