Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.


Dresden, den Juni 2010
Dresden, den 08. Juni 2010


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Version vom 8. Juni 2011, 14:57 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 07. Juni 2011

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:


1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung

a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“.

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.

2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.

3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Artikel 2

Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.

Dresden, den 08. Juni 2010

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Mathias Jakobi Sören Sebischka-Klaus
Sprecher Sprecher


Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den 01. November 2010


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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor