Bearbeiten von „Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom 07. Juni 2011</p>
<p>Vom Juni 2011</p>


== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==
Zeile 15: Zeile 15:
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:


1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.
:i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
::"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro,"  
:ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2.


2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.
:iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4.


3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."
=== 3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets ===
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:<br>
„Das Semesterticket umfasst <br>
:# den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) <br>
:# den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den <br> Tarifbereich des VVO <br>
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.


=== 4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket ===
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.


=== 5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket ===
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
b) Der Absatz 1 Nummer  2 wird aufgehoben.
c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.
d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.
=== 6. zu § 9 Rückerstattung ===
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.
b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.
d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.
=== 7. zu § 10 Nachkauf ===
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
=== 8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk ===
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt:
„Anteil für das Studentenwerk“
=== 9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ===
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:<p>
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.<br>
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“
=== 10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung ===
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.
c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“  eingefügt.


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den 08. Juni 2011
Dresden, den 30.Juni 2010


{|  
{|  
Zeile 33: Zeile 80:
| ……………………………………………………
| ……………………………………………………
|-
|-
| Matthias Jakobi
| Paul Riegel
| Sören Sebischka-Klaus
| Johannes Schneemann
|-
|-
| Sprecher
| Sprecher
Zeile 42: Zeile 89:




Die Änderung wurde am 28. Juni 2011 vom Rektorat genehmigt.
Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.




Dresden, den 28. Juni 2011
Dresden, den 01. November 2010




Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)