Bearbeiten von „Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung von 7. Juni 2011“
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Aktuelle Version | Dein Text | ||
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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden | Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden | ||
<p><big> | <p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p> | ||
<p>Vom | <p>Vom Juni 2011</p> | ||
== Artikel 1 == | == Artikel 1 == | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert: | b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert: | ||
:i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt: | |||
::"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro," | |||
:ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2. | |||
:iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4. | |||
3. | === 3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets === | ||
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:<br> | |||
„Das Semesterticket umfasst <br> | |||
:# den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) <br> | |||
:# den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den <br> Tarifbereich des VVO <br> | |||
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.“ | |||
=== 4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket === | |||
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt. | |||
=== 5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket === | |||
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt. | |||
b) Der Absatz 1 Nummer 2 wird aufgehoben. | |||
c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2. | |||
d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt. | |||
=== 6. zu § 9 Rückerstattung === | |||
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen. | |||
b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt. | |||
c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen. | |||
d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen. | |||
e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3. | |||
=== 7. zu § 10 Nachkauf === | |||
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt. | |||
=== 8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk === | |||
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt: | |||
„Anteil für das Studentenwerk“ | |||
=== 9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk === | |||
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:<p> | |||
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.<br> | |||
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“ | |||
=== 10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung === | |||
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5. | |||
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13. | |||
c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“ eingefügt. | |||
== Artikel 2 == | == Artikel 2 == | ||
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom | Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft. | ||
Dresden, den | Dresden, den 30.Juni 2010 | ||
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| | | Paul Riegel | ||
| | | Johannes Schneemann | ||
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| Sprecher | | Sprecher | ||
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Die Änderung wurde am | Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt. | ||
Dresden, den | Dresden, den 01. November 2010 | ||