Fachschaftsrat Landbau/Umwelt/Chemie/Einarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliches==
== Aufgaben ==
(1) Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären.<br/>
(2) Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Hochschule. Für Maßnahmen der Aufsicht gilt § 7 Abs. 1 bis 3 entsprechend.<br/>
(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die<br/>
1.
Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,<br/>
2.
Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,<br/>
3.
Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,<br/>
4.
Unterstützung der Studenten im Studium,<br/>
5.
Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,<br/>
6.
Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,<br/>
7.
Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.<br/>


== hochschulinterne Belange der Studierenden ==
=== Rechtliche Grundlage ===


===Was Bedeutet das?===
(1) Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären.


Wird beim LSR Sacsen gefragt: –> wenn keine antwort, smwk anschreiben
(2) Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Hochschule. Für Maßnahmen der Aufsicht gilt § 7 Abs. 1 bis 3 entsprechend.


===Was ist konkret zu tun?===
(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die
===Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?===


1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
4. Unterstützung der Studenten im Studium,
5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
=== hochschulinterne Belange der Studierenden ===
=== Was Bedeutet das? ===
Wird bei der [[KSS]] (über den [[LSR]]) gefragt: –> Wenn es keine Antwort gibt, so soll das [[SMWK]] angefragt werden
; Was ist konkret zu tun?:
; Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?:
=== hochschulpolitische Belange der Studierenden ===
; Was Bedeutet das?:


== hochschulpolitische Belange der Studierenden ==
===Was Bedeutet das?===
Das finden von Positionen der studentischen Interessen und deren Durchsetzung
Das finden von Positionen der studentischen Interessen und deren Durchsetzung


===Beispiel===
; Beispiel:
1 Credit Point soll 25 h Arbeitsaufwand sein! (Das ist das Minimum was geleistet werden muss um 1 Credit zu kriegen. 30 h ist das höchste)
: 1 [[Credit Point]] soll 25 Stunden Arbeitsaufwand sein! (Das ist das Minimum was geleistet werden muss um 1 [[Credit Point]] zu kriegen. 30 Stunden ist das Maximum.)
Das wollen wir jetzt durchsetzen weil die studierenden geringeren aufwand im Studium haben wollen.
: Das wollen wir jetzt durchsetzen, weil die Studierenden geringeren Aufwand im Studium haben wollen.
 
; Was ist konkret zu tun?:
 
Analog zum Beispiel, werden wir das im Senat anbringen um die [[Musterstudien- und -prüfungsordnung]] zu ändern.
 
; Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?:
 
=== soziale Belange der Studierenden ===
 
; Was Bedeutet das?:
 
; Was ist konkret zu tun?:
 
; Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?:
 
=== kulturelle Belange der Studierenden ===
 
; Was Bedeutet das?:


===Was ist konkret zu tun?===
; Was ist konkret zu tun?:
Analog zum Beispiel, werden wir das im Senat anbringen um die Musterstudienprüfungsordnung zu ändern.


===Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?===
; Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?:


=== Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren ===


== soziale Belange der Studierenden ==
; Was Bedeutet das?:
===Was Bedeutet das?===
===Was ist konkret zu tun?===
===Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?===


== kulturelle Belange der Studierenden ==
; Was ist konkret zu tun?:
===Was Bedeutet das?===
===Was ist konkret zu tun?===
===Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?===


== Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren==
; Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?:
===Was Bedeutet das?===
===Was ist konkret zu tun?===
===Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?===

Version vom 21. Dezember 2017, 02:49 Uhr

Aufgaben

Rechtliche Grundlage

(1) Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären.

(2) Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Hochschule. Für Maßnahmen der Aufsicht gilt § 7 Abs. 1 bis 3 entsprechend.

(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die

1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,

2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,

3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,

4. Unterstützung der Studenten im Studium,

5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,

6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,

7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.

hochschulinterne Belange der Studierenden

Was Bedeutet das?

Wird bei der KSS (über den LSR) gefragt: –> Wenn es keine Antwort gibt, so soll das SMWK angefragt werden

Was ist konkret zu tun?
Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?

hochschulpolitische Belange der Studierenden

Was Bedeutet das?

Das finden von Positionen der studentischen Interessen und deren Durchsetzung

Beispiel
1 Credit Point soll 25 Stunden Arbeitsaufwand sein! (Das ist das Minimum was geleistet werden muss um 1 Credit Point zu kriegen. 30 Stunden ist das Maximum.)
Das wollen wir jetzt durchsetzen, weil die Studierenden geringeren Aufwand im Studium haben wollen.
Was ist konkret zu tun?

Analog zum Beispiel, werden wir das im Senat anbringen um die Musterstudien- und -prüfungsordnung zu ändern.

Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?

soziale Belange der Studierenden

Was Bedeutet das?
Was ist konkret zu tun?
Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?

kulturelle Belange der Studierenden

Was Bedeutet das?
Was ist konkret zu tun?
Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?

Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren

Was Bedeutet das?
Was ist konkret zu tun?
Wie wird diese Aufgabe im Moment erledigt?