Fakultäten: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der [[Grundordnung HTW Dresden]] wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem [[Rektorat]] obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche [[Fakultäten]] bestehen.
Im Rahmen der [[Grundordnung HTW Dresden]] wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem [[Rektorat]] obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche [[Fakultäten]] bestehen.


=== einzelne [[Fakultäten]] ===
Die Fakultäten sind:
Die Fakultäten sind:
* Bauingenieurwesen/Architektur
* [[Fakultät Bauingenieurwesen/Architektur]]
* Elektrotechnik
* [[Fakultät Elektrotechnik]]
* Geoinformation
* [[Fakultät Geoinformation]]
* Gestaltung
* [[Fakultät Gestaltung]]
* Informatik/Mathematik
* [[Fakultät Informatik/Mathematik]]
* Landbau/Landespflege
* [[Fakultät Landbau/Landespflege]]
* Maschinenbau/Verfahrenstechnik
* [[Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik]]
* Wirtschaftswissenschaften
* [[Fakultät Wirtschaftswissenschaften]]


Jede Fakultät verfügt über einen [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]], einen [[Dekan]], einen [[Studiendekan]], eine [[Studienkommissionen | Studienkommission]] und einen [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]].
== Organe jeder Fakultät ==
Jede [[Fakultäten | Fakultät]] verfügt über einen [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]], eine [[Dekanin]] oder einen [[Dekan]]. Ergänzend ergeben sich für jeden [[Studiengänge | Studiengang]], der immer einer bestimmten [[Fakultäten | Fakultät]] zugeordnet sein muss, mindestens eine [[Studiendekanin]] oder eine [[Studiendekan]] sowie jeweils eine [[Studienkommissionen | Studienkommission]]. Gemäß der [[Studien- und Prüfungsordnungen]] hat eine [[Fakultäten | Fakultät]] auch mindestens einen [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]].
 
=== [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]] ===
 
=== [[Dekaninnen und Dekane | Dekanin und Dekan]] ===
 
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=== weitere Gremien jeder Fakultät ===
 
==== [[Studiendekaninnen und Studiendekane]] ====
 
==== [[Studienkommissionen]] ====
 
==== [[Prüfungsausschuss]] ====
 
==== [[Prüfungsausschussvorsitzende]] ====
 
==== [[Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät]] ====
 
==== Beauftragte jeder Fakultät ====
 
===== [[Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte der Fakultät]] =====
 
===== [[MSDNAA-Beauftragte oder MSDNAA-Beauftragter der Fakultäten]] =====

Version vom 12. Juni 2010, 23:58 Uhr

Grundlage

Gliederung

Im Rahmen der Grundordnung HTW Dresden wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem Rektorat obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche Fakultäten bestehen.

einzelne Fakultäten

Die Fakultäten sind:

Organe jeder Fakultät

Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, eine Dekanin oder einen Dekan. Ergänzend ergeben sich für jeden Studiengang, der immer einer bestimmten Fakultät zugeordnet sein muss, mindestens eine Studiendekanin oder eine Studiendekan sowie jeweils eine Studienkommission. Gemäß der Studien- und Prüfungsordnungen hat eine Fakultät auch mindestens einen Prüfungsausschuss.

Fakultätsrat

Dekanin und Dekan

Dekanat

weitere Gremien jeder Fakultät

Studiendekaninnen und Studiendekane

Studienkommissionen

Prüfungsausschuss

Prüfungsausschussvorsitzende

Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät

Beauftragte jeder Fakultät

Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte der Fakultät
MSDNAA-Beauftragte oder MSDNAA-Beauftragter der Fakultäten