Fakultäten: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Studiengang an der HTW Dresden ist gemäß [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#.C2.A7_87_Fakultät | § 87 des SächsHSG]] einer der acht Fakultäten zugeordnet. Die Fakultäten sind:
== Grundlage ==
* Bauingenieurwesen/Architektur
* gemäß Teil 7 Abschnitt 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#Abschnitt 2 Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene | SächsHSG]] insbesondere [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8408213120388&jlink=p87 § 87] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 87 Fakultät | SächsHSG]]
* Elektrotechnik
* gemäß [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 14 Fakultät | § 14]] der [[Grundordnung HTW Dresden]]
* Geoinformation
* Gestaltung
* Informatik/Mathematik
* Landbau/Landespflege
* Maschinenbau/Verfahrenstechnik
* Wirtschaftswissenschaften


Jede Fakultät verfügt über einen [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]], einen [[Dekan]], einen [[Studiendekan]], eine [[Studienkommissionen | Studienkommission]] und einen [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]].
== Gliederung ==
Im Rahmen der [[Grundordnung HTW Dresden]] wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem [[Rektorat]] obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche [[Fakultäten]] bestehen.
 
=== einzelne [[Fakultäten]] ===
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! [[Fakultäten]]
! [[Einr.-Nr.]]
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| [[Fakultät Bauingenieurwesen/Architektur]]
| 7100
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| [[Fakultät Elektrotechnik]]
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| 7600
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| [[Fakultät Gestaltung]]
| 7800
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| [[Fakultät Informatik/Mathematik]]
| 7400
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| [[Fakultät Landbau/Landespflege]]
| 7300
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| [[Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik]]
| 7500
|-
| [[Fakultät Wirtschaftswissenschaften]]
| 7700
|}
 
== Organe jeder Fakultät ==
Jede [[Fakultäten | Fakultät]] verfügt über einen [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]], eine [[Dekanin]] oder einen [[Dekan]]. Ergänzend ergeben sich für jeden [[Studiengänge | Studiengang]], der immer einer bestimmten [[Fakultäten | Fakultät]] zugeordnet sein muss, mindestens eine [[Studiendekanin]] oder eine [[Studiendekan]] sowie jeweils eine [[Studienkommissionen | Studienkommission]]. Gemäß der [[Studien- und Prüfungsordnungen]] hat eine [[Fakultäten | Fakultät]] auch mindestens einen [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]].
 
=== [[Fakultätsräte | Fakultätsrat]] ===
 
=== [[Dekaninnen und Dekane | Dekanin oder Dekan]] ===
 
=== [[Dekanate | Dekanat ]] ===
 
=== weitere Gremien jeder Fakultät ===
 
==== [[Studiendekaninnen und Studiendekane]] ====
 
==== [[Studienkommissionen]] ====
 
==== [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]] ====
 
==== [[Prüfungsausschussvorsitzende]] ====
 
==== [[Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät]] ====
 
==== Beauftragte jeder Fakultät ====
 
===== [[Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte der Fakultät]] =====
 
===== [[MSDNAA-Beauftragte oder MSDNAA-Beauftragter der Fakultäten]] =====
 
[[Kategorie:Fakultäten]]
[[Kategorie:Basiswissen]]

Aktuelle Version vom 6. Juli 2012, 01:49 Uhr

Grundlage[Bearbeiten]

Gliederung[Bearbeiten]

Im Rahmen der Grundordnung HTW Dresden wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem Rektorat obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche Fakultäten bestehen.

einzelne Fakultäten[Bearbeiten]

Fakultäten Einr.-Nr.
Fakultät Bauingenieurwesen/Architektur 7100
Fakultät Elektrotechnik 7200
Fakultät Geoinformation 7600
Fakultät Gestaltung 7800
Fakultät Informatik/Mathematik 7400
Fakultät Landbau/Landespflege 7300
Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik 7500
Fakultät Wirtschaftswissenschaften 7700

Organe jeder Fakultät[Bearbeiten]

Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, eine Dekanin oder einen Dekan. Ergänzend ergeben sich für jeden Studiengang, der immer einer bestimmten Fakultät zugeordnet sein muss, mindestens eine Studiendekanin oder eine Studiendekan sowie jeweils eine Studienkommission. Gemäß der Studien- und Prüfungsordnungen hat eine Fakultät auch mindestens einen Prüfungsausschuss.

Fakultätsrat[Bearbeiten]

Dekanin oder Dekan[Bearbeiten]

Dekanat [Bearbeiten]

weitere Gremien jeder Fakultät[Bearbeiten]

Studiendekaninnen und Studiendekane[Bearbeiten]

Studienkommissionen[Bearbeiten]

Prüfungsausschuss[Bearbeiten]

Prüfungsausschussvorsitzende[Bearbeiten]

Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät[Bearbeiten]

Beauftragte jeder Fakultät[Bearbeiten]

Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte der Fakultät[Bearbeiten]
MSDNAA-Beauftragte oder MSDNAA-Beauftragter der Fakultäten[Bearbeiten]