Fakultäten

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Grundlage

Gliederung

Im Rahmen der Grundordnung HTW Dresden wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem Rektorat obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche Fakultäten bestehen.

einzelne Fakultäten

Die Fakultäten sind:

Organe jeder Fakultät

Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, eine Dekanin oder einen Dekan. Ergänzend ergeben sich für jeden Studiengang, der immer einer bestimmten Fakultät zugeordnet sein muss, mindestens eine Studiendekanin oder eine Studiendekan sowie jeweils eine Studienkommission. Gemäß der Studien- und Prüfungsordnungen hat eine Fakultät auch mindestens einen Prüfungsausschuss.

Fakultätsrat

Dekanin und Dekan

Dekanat

weitere Gremien jeder Fakultät

Studiendekaninnen und Studiendekane

Studienkommissionen

Prüfungsausschuss

Prüfungsausschussvorsitzende

Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter der Fakultät

Beauftragte jeder Fakultät

Praktikumsbeauftragter oder Praktikumsbeauftragte der Fakultät
MSDNAA-Beauftragte oder MSDNAA-Beauftragter der Fakultäten