Fakultätsarbeitskreise: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitglieder des Fakultätsarbeitskreis werden stimmberechtigt indem sie sich als (assoziiertes) Mitglied des StuRa für den Fakultätsarbeitskreis erklären.
Mitglieder des Fakultätsarbeitskreis werden stimmberechtigt indem sie sich als (assoziiertes) Mitglied des StuRa für den Fakultätsarbeitskreis erklären.
=== Entstehung ===

Aktuelle Version vom 10. Dezember 2023, 07:04 Uhr

Fakultätsarbeitskreise[Bearbeiten]

Vorstellung der Fakultätsarbeitskreise[Bearbeiten]

Die Fakultätsarbeitskreise (FAK) sind unsere fachlichen Ausschüsse der einzelnen Fakultäten. Daher vertreten sie die Gesamtheit aller Studentinnen und Studenten einer Studienrichtung an unserer HTW Dresden in fachlichen Belangen. Bei der Gliederung (Zusammensetzung) der Fakultätsarbeitskreise haben wir uns nach den Fakultäten unserer HTW Dresden gerichtet. Somit gliedert sich die Studentinnen- und Studentenschaft nicht in Fachschaften, sondern der StuRa hat ersatzweise Fakultätsarbeitskreise eingerichtet.

Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der jeweiligen Fakultätsräte, Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse sind, können stimmberechtigte Mitglieder sein. Im Übrigen werden

  • die Mitglieder des Fakultätsrates jährlich durch alle Studentinnen und Studenten der jeweiligen Fakultät gewählt;
  • die Mitglieder der Studienkommission im Benehmen mit dem StuRa durch den Fakultätsrat (der jeweiligen Fakultät) bestellt;
  • die Mitglieder des Prüfungsausschusses durch den jeweiligen Fakultätsrat gewählt.

Mitglieder des Fakultätsarbeitskreis werden stimmberechtigt indem sie sich als (assoziiertes) Mitglied des StuRa für den Fakultätsarbeitskreis erklären.

Entstehung[Bearbeiten]