Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Fakultätsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium auf [[Fakultäten | Fakultätsebene]]. Der Fakultätsrat beschäftigt sich mit:
Der Fakultätsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium auf [[Fakultäten | Fakultätsebene]]. Der Fakultätsrat beschäftigt sich gemäß [[Gesetz_über_die_Hochschulen_im_Freistaat_Sachsen#.C2.A7_88_Fakult.C3.A4tsrat | § 88 SächsHSG]] mit:
* Berufungen
* Berufungen
* Studien- und Prüfungsordnungen
* Studien- und Prüfungsordnungen

Version vom 10. Juni 2010, 23:17 Uhr

Der Fakultätsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Fakultätsebene. Der Fakultätsrat beschäftigt sich gemäß § 88 SächsHSG mit:

  • Berufungen
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Erschaffung/Änderung von Studiengängen
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