Fakultätsrat

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Der Fakultätsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Fakultätsebene. Der Fakultätsrat beschäftigt sich gemäß § 88 SächsHSG mit:

  • Berufungen
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Erschaffung/Änderung von Studiengängen
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