Fakultätsrat

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Der Fakultätsrat ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Fakultätsebene. Der Fakultätsrat beschäftigt sich gemäß § 88 SächsHSG mit:

  • Berufungen
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Evaluation
  • Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
  • Sicherung des Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan
  • Zielvereinbarungen mit dem Rektorat und dem SMWK