Faranto/Haftpflichtversichung: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Mitglieder des [[Faranto e.V.]] sind über den DAAD Haftpflichtversichert.


== Information über die Haftpflichtversicherung für Mitglieder deutscher Lokaler ERASMUS-Initiativen ([[LEI]])==
Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung. Versichert gelten Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden.
== Deckungssummen ==
* 3.000.000,-€ pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
* 250.000,-€ für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen im Rahmen der Sachschadendeckungssumme
* 1.500,-€ für Mietsachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen
* 15.000,-€ Schlüsselrisiko
* 200.000,-€ Vermögensschäden
* 2.500,-€ Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung
* 2.500,-€ Forderungsausfälle
** Das Kraftfahrzeugrisiko ist im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung nicht eingeschlossen!
== Verhalten im Schadenfall ==
Haftpflichtschäden, in denen durch Verschulden des Versicherten Personen- oder Sachschäden herbeigeführt wurden, sind innerhalb von 14 Tagen formlos anzuzeigen. Nach erfolgter formloser Anzeige erhält der Verursacher eine Schadenanzeige, die ausgefüllt (ggf. mit entsprechenden Belegen) an den [[DAAD]], Referat 114, zurückgesandt werden muss.
Beachten Sie, daß Sie ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht befugt sind, Geschädigten gegenüber Haftpflichtansprüche ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
Schadenmeldungen richten Sie bitte an:
* [[DAAD]], Referat 114, Kennedyallee 50, 53175 Bonn oder versicherungsstelle@daad.de.
Stand: November 2012

Version vom 9. August 2013, 13:15 Uhr