Bearbeiten von „Faranto e. V.:Haftpflichtversicherung“
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Alle Mitglieder des [[ | Alle Mitglieder des [[Faranto e.V.]] sind über den DAAD Haftpflichtversichert. | ||
== Information über die Haftpflichtversicherung für Mitglieder deutscher Lokaler ERASMUS-Initiativen ([[LEI]])== | |||
== Information über die Haftpflichtversicherung für Mitglieder deutscher Lokaler ERASMUS-Initiativen ([[ | |||
Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung. Versichert gelten Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden. | Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung. Versichert gelten Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden. | ||
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== Verhalten im Schadenfall == | == Verhalten im Schadenfall == | ||
Haftpflichtschäden, in denen durch Verschulden des Versicherten Personen- oder Sachschäden herbeigeführt wurden, sind innerhalb von 14 Tagen formlos anzuzeigen. Nach erfolgter formloser Anzeige erhält der Verursacher eine Schadenanzeige, die ausgefüllt (ggf. mit entsprechenden Belegen) an den [[ | Haftpflichtschäden, in denen durch Verschulden des Versicherten Personen- oder Sachschäden herbeigeführt wurden, sind innerhalb von 14 Tagen formlos anzuzeigen. Nach erfolgter formloser Anzeige erhält der Verursacher eine Schadenanzeige, die ausgefüllt (ggf. mit entsprechenden Belegen) an den [[DAAD]], Referat 114, zurückgesandt werden muss. | ||
Beachten Sie, daß Sie ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht befugt sind, Geschädigten gegenüber Haftpflichtansprüche ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. | Beachten Sie, daß Sie ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht befugt sind, Geschädigten gegenüber Haftpflichtansprüche ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. | ||
Schadenmeldungen richten Sie bitte an: | Schadenmeldungen richten Sie bitte an: | ||
* [[ | * [[DAAD]], Referat 114, Kennedyallee 50, 53175 Bonn oder mailto:versicherungsstelle@daad.de. | ||
Stand: November 2012 | Stand: November 2012 | ||