Faranto e. V.:Haftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Mitglieder des [[Faranto e.V.]] sind über den DAAD Haftpflichtversichert.
Alle Mitglieder des [[Faranto e. V.:Faranto e. V. | Faranto e. V.]] sind über den DAAD Haftpflichtversichert.


== Information über die Haftpflichtversicherung für Mitglieder deutscher Lokaler ERASMUS-Initiativen ([[LEI]])==
'''Dies gilt auch für Veranstaltungen:
* z.B. Partys für den interkulturellen Austausch.'''
 
== Information über die Haftpflichtversicherung für Mitglieder deutscher Lokaler ERASMUS-Initiativen ([[Faranto e. V.:Lokale Erasmus Initiative | LEI]])==
Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung. Versichert gelten Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden.
Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung. Versichert gelten Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden.


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== Verhalten im Schadenfall ==
== Verhalten im Schadenfall ==
Haftpflichtschäden, in denen durch Verschulden des Versicherten Personen- oder Sachschäden herbeigeführt wurden, sind innerhalb von 14 Tagen formlos anzuzeigen. Nach erfolgter formloser Anzeige erhält der Verursacher eine Schadenanzeige, die ausgefüllt (ggf. mit entsprechenden Belegen) an den [[DAAD]], Referat 114, zurückgesandt werden muss.
Haftpflichtschäden, in denen durch Verschulden des Versicherten Personen- oder Sachschäden herbeigeführt wurden, sind innerhalb von 14 Tagen formlos anzuzeigen. Nach erfolgter formloser Anzeige erhält der Verursacher eine Schadenanzeige, die ausgefüllt (ggf. mit entsprechenden Belegen) an den [[Faranto e. V.:Deutscher Akademischer Austausch Dienst | DAAD]], Referat 114, zurückgesandt werden muss.
Beachten Sie, daß Sie ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht befugt sind, Geschädigten gegenüber Haftpflichtansprüche ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
Beachten Sie, daß Sie ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht befugt sind, Geschädigten gegenüber Haftpflichtansprüche ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
Schadenmeldungen richten Sie bitte an:
Schadenmeldungen richten Sie bitte an:
* [[DAAD]], Referat 114, Kennedyallee 50, 53175 Bonn oder mailto:versicherungsstelle@daad.de.
* [[Faranto e. V.:Deutscher Akademischer Austausch Dienst | DAAD]], Referat 114, Kennedyallee 50, 53175 Bonn oder [mailto:versicherungsstelle@daad.de versicherungsstelle@daad.de].


Stand: November 2012
Stand: November 2012
== Siehe ==
* [https://eu.daad.de/medien/eu/lei/5_150309_a-5_lei_hp_versicherung_merkblatt_daad-2015-final.pdf Merkblatt]

Aktuelle Version vom 23. April 2015, 12:57 Uhr

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Erasmus Student Network

Events

Faranto e. V.

Begriffe

Alle Mitglieder des Faranto e. V. sind über den DAAD Haftpflichtversichert.

Dies gilt auch für Veranstaltungen:

  • z.B. Partys für den interkulturellen Austausch.

Information über die Haftpflichtversicherung für Mitglieder deutscher Lokaler ERASMUS-Initiativen ( LEI)[Bearbeiten]

Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung. Versichert gelten Haftpflichtansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von Dritten gegen den Versicherten erhoben werden.

Deckungssummen[Bearbeiten]

  • 3.000.000,-€ pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
  • 250.000,-€ für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen im Rahmen der Sachschadendeckungssumme
  • 1.500,-€ für Mietsachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen
  • 15.000,-€ Schlüsselrisiko
  • 200.000,-€ Vermögensschäden
  • 2.500,-€ Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung
  • 2.500,-€ Forderungsausfälle
    • Das Kraftfahrzeugrisiko ist im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung nicht eingeschlossen!

Verhalten im Schadenfall[Bearbeiten]

Haftpflichtschäden, in denen durch Verschulden des Versicherten Personen- oder Sachschäden herbeigeführt wurden, sind innerhalb von 14 Tagen formlos anzuzeigen. Nach erfolgter formloser Anzeige erhält der Verursacher eine Schadenanzeige, die ausgefüllt (ggf. mit entsprechenden Belegen) an den DAAD, Referat 114, zurückgesandt werden muss. Beachten Sie, daß Sie ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 5 der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht befugt sind, Geschädigten gegenüber Haftpflichtansprüche ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. Schadenmeldungen richten Sie bitte an:

Stand: November 2012

Siehe[Bearbeiten]