Bearbeiten von „FreundeInnen und FördererInnen von MotorradSchutzHelm und -Kleidung für den Paul Riegel erfundener Verein“
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=== Präambel === | |||
Der erfundene Verein FreundeInnen und FördererInnen von Motorrad-SchutzHelm und -Kleidung für den Paul Riegel ist gemäß § 23 Psychotherapiertengesetz (PsychoTheG) vom 5. Mai 1955 vorm 04.05.2011 konstituiert worden. Er wird von FreundeInnen, FördererInnen und der Hochschulpsychotherapiertenkammer gebildet. Er handelt nach dem Kollegialitätsprinzip. | Der erfundene Verein FreundeInnen und FördererInnen von Motorrad-SchutzHelm und -Kleidung für den Paul Riegel ist gemäß § 23 Psychotherapiertengesetz (PsychoTheG) vom 5. Mai 1955 vorm 04.05.2011 konstituiert worden. Er wird von FreundeInnen, FördererInnen und der Hochschulpsychotherapiertenkammer gebildet. Er handelt nach dem Kollegialitätsprinzip. | ||
=== § 1 Aufgaben und Ziele === | === § 1 Aufgaben und Ziele === | ||
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## Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge. | ## Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge. | ||
## Feiern. | ## Feiern. | ||
# Der FFMSHKPR er.V. tagt auf Verlangen des Paul Riegel in Verbindung mit einer Festivität. Dazu sollte irgendwann vorher in geeigneter Weise eingeladen werden. | # Der FFMSHKPR er.V. tagt auf Verlangen des Paul Riegel in Verbindung mit einer Festivität. Dazu sollte irgendwann vorher in geeigneter Weise eingeladen werden. | ||
# Ziel des FFMSHKPR er.V. ist die spezifische Zuweisung des Gutscheinbetrages. | # Ziel des FFMSHKPR er.V. ist die spezifische Zuweisung des Gutscheinbetrages. | ||
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Der FFMSHKPR er.V. setzt sich aus seinen Mitgliedern zusammen. Mitglied ist jede natürliche, juristische und übernatürliche Person, die sich am Gutschein beteiligt hat. Nachweis für die Beteiligung ist die jeweilige Unterschrift auf dem Gutschein. Pseudonyme sind zulässig. | Der FFMSHKPR er.V. setzt sich aus seinen Mitgliedern zusammen. Mitglied ist jede natürliche, juristische und übernatürliche Person, die sich am Gutschein beteiligt hat. Nachweis für die Beteiligung ist die jeweilige Unterschrift auf dem Gutschein. Pseudonyme sind zulässig. | ||
=== § 3 | === § 3 Verantwortlichkeit === | ||
Jedes Mitglied ist für sein | Jedes Mitglied ist für sein Handeln, sein Verhalten und seine Gefühle selbst verantwortlich. | ||
=== § 4 Verfahren bei der Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge === | === § 4 Verfahren bei der Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge === | ||
# Der FFMSHKPR er.V. trifft Beschlüsse über Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge auf Grundlage seiner ihm zur Verfügung stehenden Human- | # Der FFMSHKPR er.V. trifft Beschlüsse über Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge auf Grundlage seiner ihm zur Verfügung stehenden Human- Kreativitäts- und Kompetenzressourcen, sowie allem, was recherchiert werden kann. Verfahrensregeln zur Beurteilung der Konzepte und Vorschläge ergeben sich aus dem Sachverstand. | ||
# Bevor der FFMSHKPR er.V. tätig wird, kann er sich mal Gedanken machen, ob das eigentlich in Ordnung geht, was der erfundene Verein da vor hat. | # Bevor der FFMSHKPR er.V. tätig wird, kann er sich mal Gedanken machen, ob das eigentlich in Ordnung geht, was der erfundene Verein da vor hat. | ||
Zeile 53: | Zeile 51: | ||
# Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf mindestens 70 Prozent der anwesenden Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden als befürwortende Stimmen gezählt. | # Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf mindestens 70 Prozent der anwesenden Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden als befürwortende Stimmen gezählt. | ||
=== § 10 Schlussbestimmungen === | === § 10 Schlussbestimmungen === | ||
# | # Maßhaltigkeit und Nachhaltigkeit sind wichtig. | ||
# | # Wir haben uns alle lieb. | ||