FreundeInnen und FördererInnen von MotorradSchutzHelm und -Kleidung für den Paul Riegel erfundener Verein

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  • verabschiedet am 01.05.2011 -
  • letztmalig geändert am 01.05.2011 -


Präambel

Der erfundene Verein FreundeInnen und FördererInnen von Motorrad-SchutzHelm und -Kleidung für den Paul Riegel ist gemäß § 23 Psychotherapiertengesetz (PsychoTheG) vom 5. Mai 1955 vorm 04.05.2011 konstituiert worden. Er wird von FreundeInnen, FördererInnen und der Hochschulpsychotherapiertenkammer gebildet. Er handelt nach dem Kollegialitätsprinzip.


§ 1 Aufgaben und Ziele

  1. Der FFMSHKPR er.V. arbeitet abhängig, parteilich und konfessionell für den Paul Riegel.
  2. Aufgabe des erfundenen Vereins ist neben der Beratung des Paul Riegel und Beschlussfassung vor allem die Förderung des Schutzes des Paul Riegel vor den Gefahren beim Motorradfahren. Damit kommt dem FFMSHKPR er.V. auch eine wichtige Funktion in der Qualitätssicherung des Lebens des Paul Riegel zu.

Entsprechend dieser Aufgabenbeschreibung befasst sich der FFMSHKPR er.V. unter Zugrundelegung ethischer Gesichtspunkte im Einzelnen mit folgenden Themen:

    1. Entwicklung und Fortschreibung wissenschaftlicher Kriterien und Verfahren bzw. Methoden zum bestmöglichen und stylischsten Schutze des Paul Riegel vor den Gefahren beim Motorradfahren.
    2. Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge.
    3. Feiern.
  1. Der FFMSHKPR er.V. tagt auf Verlangen des Paul Riegel in Verbindung mit einer Festivität. Dazu sollte irgendwann vorher in geeigneter Weise eingeladen werden.
  2. Ziel des FFMSHKPR er.V. ist die spezifische Zuweisung des Gutscheinbetrages.

§ 2 Zusammensetzung

Der FFMSHKPR er.V. setzt sich aus seinen Mitgliedern zusammen. Mitglied ist jede natürliche, juristische und übernatürliche Person, die sich am Gutschein beteiligt hat. Nachweis für die Beteiligung ist die jeweilige Unterschrift auf dem Gutschein. Pseudonyme sind zulässig.

§ 3 Verantwortlichkeit

Jedes Mitglied ist für sein Handeln, sein Verhalten und seine Gefühle selbst verantwortlich.

§ 4 Verfahren bei der Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge

  1. Der FFMSHKPR er.V. trifft Beschlüsse über Beurteilung einzelner Konzepte und Vorschläge auf Grundlage seiner ihm zur Verfügung stehenden Human-, Kreativitäts- und Kompetenzressourcen, sowie allem, was recherchiert werden kann. Verfahrensregeln zur Beurteilung der Konzepte und Vorschläge ergeben sich aus dem Sachverstand.
  2. Bevor der FFMSHKPR er.V. tätig wird, kann er sich mal Gedanken machen, ob das eigentlich in Ordnung geht, was der erfundene Verein da vor hat.

§ 5 Sachverstand

entfällt ersatzlos

§ 6 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung

    1. Feminine Mitglieder haben sieben Stimmen
    2. Maskuline Mitglieder haben vier Stimmen
    3. Alle anderen Mitglieder haben zwei Stimmen
  1. Das Plenum des FFMSHKPR er.V. ist beschlussfähig, wenn die Stimmung gut ist und mehr als 47 Prozent aller berechtigten Stimmen anwesend sind.
  2. Stimmübertragungen sind unter den Mitgliedern ausdrücklich erwünscht und zu jedem Zeitpunkt in der Menschheitsgeschichte erlaubt.
  3. Ist das Plenum nach Abs. 2 nicht beschlussfähig, sind alle Mitglieder in einer frei wählbaren Form zu informieren, dass eine Sitzung stattfindet. Damit wird das Plenum beschlussfähig.
  4. Beschlüsse werden mit mindestens 54 Prozent der anwesenden Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen werden als befürwortende Stimmen gezählt.
  5. Beschlüsse des Plenums werden, sofern nichts anders bestimmt wird, mit der Beschlussfassung gut.
  6. Beschlüsse sind in den Sitzungen des Plenums zu protokollieren. Für die Bekanntmachung sorgt das allgemeine Tratschtantentum.

§ 7 Verfahren mit Beschlüssen

  1. Beschlüsse des FFMSHKPR er.V. sind dem Paul Riegel mitzuteilen und dienen ihm als Vorschlag.
  2. Der Paul Riegel alleine entscheidet konkludent im Konsensprinzip auf Grundlage von Vorschlägen des FFMSHKPR er.V. .

§ 8 Umgang mit den Sitzungen

  1. Zur Sitzung müssen Torten, dabei mindestens eine Benjamin Blümchen Torte, und Getränke vorhanden sein, und Pizzen bestellt werden. Weitere Verpflegung ist erwünscht, gegebenenfalls kann zusätzlich noch gegrillt werden.
  2. Eine Sitzungsleitung wird zufällig aus den anwesenden Mitgliedern für eine beliebige Zeit ernannt.
  3. Wer die Mitgliedschaft unter einem Pseudonym eingegangen ist, hat zur Sitzung mit einer entsprechenden Maskerade oder Kostümage zu erscheinen.

§ 9 Änderung der Geschäftsordnung

  1. Das Plenum des FFMSHKPR er.V. ist für eine Änderung der Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn Schokolade und Lakritzschnecken zur Verfügung stehen und mindestens 37,9 Prozent aller berechtigten Stimmen anwesend sind.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf mindestens 70 Prozent der anwesenden Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden als befürwortende Stimmen gezählt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Herzlichkeit, Maßhaltigkeit und Nachhaltigkeit sind wichtig.
  2. Süchte, insbesondere durch repetitive Herstellung von unsinnigen Rauschzuständen, sind zu vermeiden.


Vorschlag zum "Verfahren"