Bearbeiten von „Fundsache“
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Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß | Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Im Moment sind alle im StuRa befindlichen Fundstücke im Fundbuch notiert und in der Aufbewahrung nach Jahren sortiert. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB. | ||
Verweise: | |||
* [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | * [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | ||
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | * [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] |