Bearbeiten von „Fundsache“
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Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß | Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Im Moment sind alle im StuRa befindlichen Fundstücke im Fundbuch notiert und in der Aufbewahrung nach Jahren sortiert. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB. | ||
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* [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | * [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | ||
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | * [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | ||
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Sollte jedoch keine Person anwesend sein, die Zugang zum [[Stahlschrank]] hat, so gibt es eine weitere Möglichkeit wertintensive [[Fundsache]]n zu deponieren. Es gibt ein Fach (links) des Schrankes, der sich rund um die Tür [[Z123]] befindet. Der Schlüssel steckt an der Schranktür. Die wertintensive [[Fundsache]] ist dort abzulegen. Das Fach (Ablageort) sollte bei der obligatorischen [[#Eintragung | Eintragung]] ins [[#Fundbuch | Fundbuch]] vermerkt werden. Den Schlüssel zum Fach nimmt die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, an sich. Unverzüglich sollte die [[Fundsache]] zur Verwahrung in den [[Stahlschrank]] überführt werden. In Ausnahmefällen (z.B. sollte durch die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, eine zeitnahe Überführung in den [[Stahlschrank]] nicht möglich sein) kann der Schlüssel zum Fach auch in das Fach der [[Angestellten]], der [[Sprecherinnen und Sprecher]] oder des [[Referat Verwaltung | Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation]] gelegt werden. | Sollte jedoch keine Person anwesend sein, die Zugang zum [[Stahlschrank]] hat, so gibt es eine weitere Möglichkeit wertintensive [[Fundsache]]n zu deponieren. Es gibt ein Fach (links) des Schrankes, der sich rund um die Tür [[Z123]] befindet. Der Schlüssel steckt an der Schranktür. Die wertintensive [[Fundsache]] ist dort abzulegen. Das Fach (Ablageort) sollte bei der obligatorischen [[#Eintragung | Eintragung]] ins [[#Fundbuch | Fundbuch]] vermerkt werden. Den Schlüssel zum Fach nimmt die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, an sich. Unverzüglich sollte die [[Fundsache]] zur Verwahrung in den [[Stahlschrank]] überführt werden. In Ausnahmefällen (z.B. sollte durch die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, eine zeitnahe Überführung in den [[Stahlschrank]] nicht möglich sein) kann der Schlüssel zum Fach auch in das Fach der [[Angestellten]], der [[Sprecherinnen und Sprecher]] oder des [[Referat Verwaltung | Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation]] gelegt werden. | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] |