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| Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß Beschluss 2010-01-19 ([http://www.stura.htw-dresden.de/stura/sitzungen/2010/3.-sitzung-stura-2010/protokoll-der-3.-sitzung-des-stura-2010-1 3. Sitzung StuRa 2010] [[TOP]] 7) sollen Fundsachen nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Im Moment sind alle im StuRa befindlichen Fundstücke im [[Fundbuch]] notiert und in der Aufbewahrung nach Jahren sortiert. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 [[BGB]]. | | Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. |
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| * [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | | * [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] |
| * [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | | * [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] |
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| == Wertgegenstände ==
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| === Verwahrung von Wertgegenständen ===
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| Bedingt durch einen unerklärlichen Verlust einer wertintensiven Fundsache kam es 2011-04-21 durch die [[Referatsleitung Verwaltung]] und die [[Angestellte]] zur Einrichtung eines abschließbares Faches im [[Service-Büro]] unseres [[StuRa]].
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| Grundsätzlich dient der [[Stahlschrank]] als Platz für die Verwahrung von Wertgegenständen. Demnach sollte dieser genutzt werden.
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| Sollte jedoch keine Person anwesend sein, die Zugang zum [[Stahlschrank]] hat, so gibt es eine weitere Möglichkeit wertintensive [[Fundsache]]n zu deponieren. Es gibt ein Fach (links) des Schrankes, der sich rund um die Tür [[Z123]] befindet. Der Schlüssel steckt an der Schranktür. Die wertintensive [[Fundsache]] ist dort abzulegen. Das Fach (Ablageort) sollte bei der obligatorischen [[#Eintragung | Eintragung]] ins [[#Fundbuch | Fundbuch]] vermerkt werden. Den Schlüssel zum Fach nimmt die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, an sich. Unverzüglich sollte die [[Fundsache]] zur Verwahrung in den [[Stahlschrank]] überführt werden. In Ausnahmefällen (z.B. sollte durch die Person, die die [[Fundsache]] ablegte, eine zeitnahe Überführung in den [[Stahlschrank]] nicht möglich sein) kann der Schlüssel zum Fach auch in das Fach der [[Angestellten]], der [[Sprecherinnen und Sprecher]] oder des [[Referat Verwaltung | Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation]] gelegt werden.
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| == Siehe auch ==
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| * [[Fundbüro]]
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| [[Kategorie:Verwaltung]]
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