Fundsache: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden.
Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB.
 


Verweise:
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* [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB]
* [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB]
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB]
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB]

Version vom 25. Januar 2010, 19:46 Uhr

Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB.


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