Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung
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Die sogenannte Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung, früher Säumnisgebühr, ist der Betrag, der von unserer Hochschule eingefordert werden kann, um den Aufwand auszugleichen, der durch einzelne von uns Studentinnen und Studenten entstand, weil wir uns nicht fristgemäß (gemäß § 11 ImmaO und wohl i.V.m. Rückmeldezeitraum laut Studienjahresablaufplan) zurückgemeldet haben.