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| Die HTW Dresden hat eine [https://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Rechtsgrundlagen_Ordnungen/Gebuehrenordnung.pdf Gebührenordnung]. | | Die HTW Dresden hat eine [https://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Rechtsgrundlagen_Ordnungen/Gebuehrenordnung.pdf Gebührenordnung]. |
| | | ===Grundlage=== |
| == Grundlage == | |
| Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Hochschulgeb%C3%BChren-_und_-entgeltordnung#Allgemeines Grundlage] für diese Ordnung ist für Sachsen gleich. | | Die [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Hochschulgeb%C3%BChren-_und_-entgeltordnung#Allgemeines Grundlage] für diese Ordnung ist für Sachsen gleich. |
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| == Studiengebühren ==
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| === Allgemeine Studiengebühren ===
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| * keine
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| === Langzeitstudiengebühren ===
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| * derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.
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| === Zweitstudiumsgebühren ===
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| * 300,00 EUR pro Semester
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| * Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
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| === Verwaltungsgebühren ===
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| * Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind.
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| == [[Gebühren- und Entgeltordnung HTW Dresden/Dokument | Dokument]] ==
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| [[Kategorie:Gebühren]]
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