Gebührenordnung des StuRa: Unterschied zwischen den Versionen

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== Austrittsgebühr ==
Hier die Frage, wollen wir eine Austrittsgebühr erheben und wenn ja, wie hoch soll diese ausfallen? Als Richtwert haben wir vom Studentenwerk den Betrag von ca. 15€ genannt bekommen, den wir da verlangen sollten. Bitte bedenkt dabei, dass durch die Gebühr nicht nur der Aufwand, der durch den Austritt entsteht, sondern auch alle Kosten(Rechtsbeistand bei der Gebührenordnung, ehrenamtliche Zeit zur Erstellung der Ordnung,...) mit berücksichtig werden sollten. --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] ([[Benutzer Diskussion:PaulRiegel|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Eintrittsgebühr ==
Ich würde hier keine Gebühr erheben. --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] ([[Benutzer Diskussion:PaulRiegel|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Nachzahlung ==
Ich finde wir sollten Nachzahlungen der Beiträge für die Zeit, in denen der Student nicht Mitglied der VSS war, einfordern. --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] ([[Benutzer Diskussion:PaulRiegel|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Semesterticket ==
Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] ([[Benutzer Diskussion:PaulRiegel|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
== Beratung im Stura/FSR ==
Was wollen wir für unsere Leistungen verlangen? Hier währe ein Liste unserer Services angebracht und ein etwaiger Zeitaufwand, der damit verbunden ist. Später können wir dann über einen Stundenlohn beraten, den wir dann auf die Zeit umrechnen. Mir schwebt so was von 20-30€ im Kopf. --[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] ([[Benutzer Diskussion:PaulRiegel|Diskussion]]) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Version vom 6. Dezember 2012, 00:31 Uhr

Hier sollen Ideen für die Erstellung einer Gebührenordnung zusammengetragen werden, die zum Teil richtungweisend sein werden.

Austrittsgebühr

Hier die Frage, wollen wir eine Austrittsgebühr erheben und wenn ja, wie hoch soll diese ausfallen? Als Richtwert haben wir vom Studentenwerk den Betrag von ca. 15€ genannt bekommen, den wir da verlangen sollten. Bitte bedenkt dabei, dass durch die Gebühr nicht nur der Aufwand, der durch den Austritt entsteht, sondern auch alle Kosten(Rechtsbeistand bei der Gebührenordnung, ehrenamtliche Zeit zur Erstellung der Ordnung,...) mit berücksichtig werden sollten. --PaulRiegel (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Eintrittsgebühr

Ich würde hier keine Gebühr erheben. --PaulRiegel (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Nachzahlung

Ich finde wir sollten Nachzahlungen der Beiträge für die Zeit, in denen der Student nicht Mitglied der VSS war, einfordern. --PaulRiegel (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Semesterticket

Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --PaulRiegel (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)

Beratung im Stura/FSR

Was wollen wir für unsere Leistungen verlangen? Hier währe ein Liste unserer Services angebracht und ein etwaiger Zeitaufwand, der damit verbunden ist. Später können wir dann über einen Stundenlohn beraten, den wir dann auf die Zeit umrechnen. Mir schwebt so was von 20-30€ im Kopf. --PaulRiegel (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)