Bearbeiten von „Geringwertige Wirtschaftsgüter

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[[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] ([[GWG]]) werden als ''abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens'' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.
[[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] ([[GWG]]) werden als 'abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- € und 1000,- €. Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)


== Abschreibungsmöglichkeiten ==
== Abschreibungsmöglichkeiten ==
Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)


=== Variante 1 ===
=== Variante 1 ===


==== Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto) ====
==== Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 410€ (netto) ====


Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.
Diese Wirtschaftgüter können sofort abgeschrieben werden.


==== Wirtschaftsgüter > 410 € ====
==== Wirtschaftgüter > 410 ====


Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.
Für diese Wirtschaftgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.


=== Variante 2 ===
=== Variante 2 ===


Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.
Alle Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 1000€ (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

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