Geringwertige Wirtschaftsgüter: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als 'abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit…“)
 
Zeile 21: Zeile 21:


[[Kategorie:Buchhaltung]]
[[Kategorie:Buchhaltung]]
[[Kategorie:Finanzen‏‎]]

Version vom 31. Dezember 2012, 15:45 Uhr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als 'abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- € und 1000,- €. Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)

Abschreibungsmöglichkeiten

Variante 1

Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 410€ (netto)

Diese Wirtschaftgüter können sofort abgeschrieben werden.

Wirtschaftgüter > 410 €

Für diese Wirtschaftgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.

Variante 2

Alle Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 1000€ (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.

Siehe auch