Bearbeiten von „Geschäftsordnungen“
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[ | Eine [[Geschäftsordnung]] regelt die Verfahren eines [[Organ]]es. Üblicher Weise handelt es sich dabei um die Organisation zu [[Sitzung]]en. Das beginnt mit den [[Einladung]]en und geht bis zur [[Verabschiedung]] des [[Protokoll]]s. | ||
Bei fehlender [[ | Bei fehlender [[Geschäftsordnung]] oder der fehlenden Reglung bei Unklarheiten zur [[Geschäftsordnung]] (Üblicherweise Weise ist in jeder [[Geschäftsordnung]] geregelt, wem die Auslegung der [[Geschäftsordnung]] oder die Entscheidung für fehlende Reglung in der [[Geschäftsordnung]] obliegt.) ist die [[Geschäftsordnung]] des [[Organ]]s anzuwenden, deren Daseinsberechtigung das [[Gremium]] unterliegt. Im Konkreten bedeutet das: Beim [[StuRa]], dessen Dasein sich durch das [[SächsHSG]] ergibt, welches der [[SLT]] geschaffen hat, ist [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx dessen Geschäftsordnung] im Zweifelsfall anzuwenden. Etwa bei einer [[SK]] ist dann die [[Geschäftsordnung des Senates]] anzuwenden. | ||
== GO == | == GO == |