Bearbeiten von „Geschäftsordnungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 2: Zeile 2:


Bei fehlender [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] oder der fehlenden Reglung bei Unklarheiten zu [[Geschäftsordnungen]] (Üblicherweise Weise ist in allen [[Geschäftsordnungen]] geregelt, wem die Auslegung der [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] oder die Entscheidung für fehlende Reglung in der [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] obliegt.) ist die [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] des [[Organ]]s anzuwenden, deren Daseinsberechtigung das [[Gremium]] unterliegt. Im Konkreten bedeutet das: Beim [[StuRa]], dessen Dasein sich durch das [[SächsHSG]] ergibt, welches der [[SLT]] geschaffen hat, ist [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx dessen Geschäftsordnung] im Zweifelsfall anzuwenden. Etwa bei einer [[SK]] ist dann die [[Geschäftsordnung des Senates]] anzuwenden.
Bei fehlender [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] oder der fehlenden Reglung bei Unklarheiten zu [[Geschäftsordnungen]] (Üblicherweise Weise ist in allen [[Geschäftsordnungen]] geregelt, wem die Auslegung der [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] oder die Entscheidung für fehlende Reglung in der [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] obliegt.) ist die [[Geschäftsordnungen | Geschäftsordnung]] des [[Organ]]s anzuwenden, deren Daseinsberechtigung das [[Gremium]] unterliegt. Im Konkreten bedeutet das: Beim [[StuRa]], dessen Dasein sich durch das [[SächsHSG]] ergibt, welches der [[SLT]] geschaffen hat, ist [http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/grundlagen/87.aspx dessen Geschäftsordnung] im Zweifelsfall anzuwenden. Etwa bei einer [[SK]] ist dann die [[Geschäftsordnung des Senates]] anzuwenden.
== GO ==
[[Geschäftsordnungen]] werden üblicher Weise mit ''GO'' abgekürzt. Hierbei besteht eine Verwechslungsgefahr zu [[Grundordnungen]]. Obwohl die [[Grundordnungen]] über den jeweiligen [[Geschäftsordnungen]] stehen, ist die Abkürzung ''GO'' wegen [[Landtag]] und anderen so etabliert, dass auch die niederrangigeren [[Geschäftsordnungen]] dies kurze Form der Abkürzung erhalten. Die Zuweisung einer möglichst kurzen Abkürzung für die Geschäftsordnung macht auch dahingehend Sinn, das bei [[Sitzungen]] öfter auf die ''Geschäftsordnung'' verwiesen wird, als auf die ''Grundordnung, da die Geschäftsordnung auch regelt wie [[Sitzungen]] abzuhalten sind. Als Beispiel dient hier der [[GO-Antrag]] als [[Antrag zur Geschäftsordnung]].


=== bekannte Beispiele ===
=== bekannte Beispiele ===

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Wiki StuRa HTW Dresden von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter StuRa HTW Dresden:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Bitte beantworte die folgende Frage, um diese Seite speichern zu können (weitere Informationen):

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)