Bearbeiten von „Gremiensemester

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Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.
Gremiensemester sind Würdigungen für gewählte studentische Mitglieder, welche in Gremien tätig waren. Für jede Legislatur bekommt man ein Gremiensemester. Für ein Mehrjähriges Angagement 3 Gremiensemester, was auch die maximal Ausschüttung ist.
Früher verlängerten die Gremiensemester die Regelstudienzeit, wofür der jeweilige Student auch länger BAföG bekam. Nach dem SächsHSG wird die Fachsemesterzahl pro Gremiensemester um ein Semester angehalten.


Es gibt [[kss:Mitwirkungsberatung | weitere Erleichterungen für das Studium]] durch die Mitwirkung.
An unserer Hochschule kann man derzeit jedes Semester ein vorhandenes Gremiensemester anrechnen. Folgender Ablauf ist zu beachten;


== Unterschiede ==
# Rückmelden durch Überweisung oder am Automat
* [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] (gemäß [[Nichtanrechnung der Studienzeit#Grundlage|Anspruchsgrundlage im SächsHSG]])
# keinen Immabogen ziehen
* [[kss:Mitwirkungsberatung#Förderung gemäß BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus | BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus]] (gemäß [[BAföG]])
# bestätigten Antrag zur Anerkennung von Gremiensemestern im Studentensekretariat vorlegen
# angepasste Immabescheinigung abholen


== Siehe auch ==
* [[Bestätigung der Mitwirkung]]
* [[Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung]]
[[Kategorie:Soziales]]
[[Kategorie:Gremienvorzug]]
[[Kategorie:Gremienvorzug]]

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